AB 135228
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Frau Bundespräsidentin, Sie haben soeben bei der Auslegung gesagt, wenn wir unterschiedliche Rechte haben, wenn also das schweizerische Recht und das ausländische Recht miteinander kollidieren, dann werden die völkerrechtlichen Kollisionsregeln angewendet. Das ist richtig. Wenn wir aber hier in Litera c hineinschreiben, dass auf jeden Fall das Schweizer Recht gilt, dann verletzen wir meines Erachtens genau diese völkerrechtliche Auslegungsmöglichkeit. Deshalb muss man diese Bestimmung streichen. Sehen Sie das auch so?