Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-05
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-05
Wortprotokoll
Wir unterhalten uns jetzt seit ungefähr einem Jahr immer wieder darüber, was zur Identifikation für ein Amtshilfegesuch notwendig ist. Sie haben in der Sommer- und in der Wintersession 2011 je zehn Abkommen so genehmigt, wie wir es jetzt auch für die USA vorschlagen. Wobei zu den USA noch festzuhalten ist, dass interessanterweise schon im alten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen war, dass auf der Seite des Steuerpflichtigen auch eine Identifikation auf andere Art und Weise möglich ist. Nur für den Informationsinhaber war es im ursprünglichen Abkommen nicht so, das haben wir ja im Rahmen der Anpassungen nachgeholt. Wir sollten jetzt nicht von der Praxis - wenn ich so sagen darf - abweichen, die wir seit einem Jahr verfolgen, um diese Abkommen standardfähig zu machen, und wieder auf die Zeit vor dieser Diskussion zurückkommen. Anders gesagt: Eine Identifikation in geeigneter Art und Weise auf der Seite des Steuerpflichtigen und auf der Seite des Informationsinhabers sollte selbstverständlich sein, nachdem wir nun 18 Abkommen haben, die gerade mit diesen Voraussetzungen in Kraft gesetzt sind.
Zu den Gruppenanfragen oder zum Verhaltensmuster - auch das haben wir bereits diskutiert -: Es geht nicht um Rasterfahndungen. Abgesehen davon hat mir noch niemand genau erklärt, was Rasterfahndungen sein sollen. Es geht um Verhaltensmuster, die ganz klar umschrieben sind; Sie finden das in der Botschaft. Es muss ganz klar festgelegt werden, warum man ein solches Gesuch stellt. Die Verhaltensmuster müssen konkret umschrieben sein, das heisst, es geht um Verhaltensmuster, die auf eine Verheimlichung der Bankbeziehungen hindeuten. Das sind die Voraussetzungen. Weiter ist auch ein aktives schuldhaftes Verhalten des Informationsinhabers eine Voraussetzung. Von "fishing" kann man in diesem Bereich also nicht sprechen.
Und jetzt, Herr Nationalrat Stamm, möchte ich noch einmal auf die Rückwirkung, die nicht gegeben ist, zurückkommen. Es geht hier nicht um die Frage der Rückwirkung, ich gebe das gerne noch einmal zu Protokoll. Am 23. September 2009 wurde das Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, über das wir heute diskutieren. In den Diskussionen hier im Parlament hat man festgehalten, dass es ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung gelten soll.
Das ist keine materielle und auch keine formelle Rückwirkung. Von daher ist es also gut, wenn wir uns jetzt darauf einigen, dass es hier nicht um die Frage der Rückwirkung geht, sondern um den Vollzug dessen, was Sie im Parlament beschlossen und verabschiedet haben.
Noch zur Reziprozität: In diesem Abkommen ist die Reziprozität materiell gegeben. Wir versuchen auf der formellen Seite das nachzuholen, was wir noch nicht gemacht haben. Es macht jetzt wirklich keinen Sinn, wenn wir noch ein neues Verfahren mit Bezug auf die Reziprozität einleiten, weil die Amerikaner das ja nachweislich so verstehen, nämlich dass sie bei Verhaltensmustern auch Amtshilfe geben - so, wie auch wir bei Verhaltensmustern Amtshilfe geben.
Ich möchte Sie also bitten, sowohl den Minderheitsantrag Baader Caspar als auch den Einzelantrag Stamm abzulehnen.