preparatory:AB 135254
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Man erkennt den Argumentationsnotstand von Herrn Stamm, wenn er bis zu Robert Kennedy zurückgreifen muss und zu Leuten, die bei ihm an die Türe klopfen, um ihr Bürgerrecht loszuwerden. Damit hat diese Frage hier überhaupt nichts zu tun. Herr Stamm, Sie sind ja, soviel ich weiss, Jurist, und Sie wissen, dass bei Doppelbesteuerungsabkommen die Reziprozität gegeben ist - das ist ja gegenseitig. Deshalb ist es absolut unnötig, dass wir diesen Passus aufnehmen.
Was ich hingegen schon auch bemerken möchte - das hat Herr Baader nicht ganz zu Unrecht gesagt -: Wir haben beim eigenen Steueramtshilfegesetz den Passus, wie er hier in Absatz 1bis steht, nicht aufgenommen. Ich habe das damals nicht begriffen und begreife es immer noch nicht. Wir werden aber in einem halben Jahr dort den Passus, der hier in Absatz 1bis enthalten ist, aufnehmen müssen.
Jetzt zum Antrag der Minderheit Baader Caspar: Das ist nun das letzte SVP-Rückzugsgefecht zum Schutz gewisser Steuerhinterzieher. Da soll also das Steuerhinterziehungsgeheimnis so lange aufrechterhalten werden, wie es nur geht. Es ist längst bekannt, dass wir beim Aushandeln dieses Doppelbesteuerungsabkommens nicht auf dieser Stufe stehengeblieben sind. Es war allen Verhandelnden klar, dass es nicht sein kann, dass Amtshilfe nur bei Angabe von Name und Adresse sowohl der Bank als auch des betroffenen Kunden gewährt wird. Das war nie die Absicht - im Gegenteil: Das Ganze ist eben schon damals bei der Abmachung viel weiter gefasst worden, weshalb wir ja dieses Abkommen anpassen müssen. Es war für die amerikanische Seite immer klar, dass auch Amtshilfe gewährt werden muss, wenn man gewisse Verhaltensmuster entdeckt hat. Und da geht es nicht einfach darum, irgendetwas zu erfinden. Welche Kriterien da gemeint sind, ist eigentlich schon klar. Es ist aber - vor allem darauf möchte ich nochmals hinweisen - wichtig, dass auch von der Bank her, auch vom Zuständigen in der Bank, ein Verhalten an den Tag gelegt wurde, das nicht korrekt ist. Es muss also auch auf Bankenseite etwas passiert sein, damit diese Anfragen überhaupt beantwortet werden können. Für die USA war also diese Interpretation immer wichtig. Ich bin froh, dass das jetzt hier über Absatz 1bis aufgenommen worden ist und nicht nur über einen Verweis im Ingress. Das hat dazu geführt, dass die SP-Fraktion diesem Abkommen zustimmen kann.
Übrigens, ein bisschen geschmunzelt habe ich ja schon: Sowohl die Schweizerische Bankiervereinigung als auch die Privatbanken wollen, dass diese Bestimmung von Absatz 1bis aufgenommen wird. Ich habe gehört, dass Herr Grübel, der ja an der Albisgüetli-Tagung war, sinngemäss gesagt hat, dass er sich auf die SVP immer am besten habe verlassen können. Jetzt weiss ich endlich, wie es gemeint war: ironisch. Wenn man sich nämlich auf die SVP verlassen könnte, würde sie hier die Bankiervereinigung und die Privatbankiers unterstützen, die uns in der WAK gesagt haben, wie wichtig Artikel 1 Absatz 1bis ist.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Baader Caspar, diesen Schwanengesang, abzulehnen, ebenso den Antrag Stamm; er ist nicht flüssig, er ist überflüssig.