Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-06-11
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Eine kurze Bemerkung: Bisher galt der Designschutz für 15 Jahre. Personen, die Inhaber eines Designrechtes sind, haben deshalb einen Anspruch darauf, dass innert dieser 15 Jahre ihre Rechtsstellung nicht verändert wird. Weil neu der Schutz nun aber 25 Jahre dauert, kann verlangt werden, dass ab dem 15. Jahr, somit also ab der vierten Verlängerung, dem Amt eine zur Reproduktion geeignete Abbildung eingereicht werden muss.
Der Nationalrat wollte dies nicht. Ihre Kommission ist aber der Auffassung, dass in all den Fällen, in denen Rechtsinhaber eine längere Schutzdauer für sich beanspruchen, Transparenz und Rechtssicherheit Vorrang haben sollen.