Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-06-11
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen ist aus rechtlichen Gründen der Auffassung, dass das Ermessen des Bundesrates, die Einsichtsrechte beschränken zu können, eingeschränkt und konkretisiert werden muss. Dieses Recht soll nur dann bestehen, wenn dem Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse oder andere überwiegende Interessen entgegenstehen. Letzteres ist Ausdruck des verfassungsmässig geltenden Verhältnismässigkeitsprinzips.