Allemann Evi · Nationalrat · 2011-12-21
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21
Wortprotokoll
Was hier argumentativ für die Streumunition gesagt wird, gehört meines Erachtens in die Kategorie "verklärte und falsch verstandene Nostalgie". Die Streumunition ist ausschliesslich für den Kriegsfall eingelagert und wird in der Schweiz mangels geeigneter und dauerhaft abgesperrter Schiessplätze nicht mehr verschossen. Es kommt dazu, dass die Panzerhaubitze M-109 in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren eh am Ende ihrer ordentlichen Lebensdauer angelangt sein wird und derzeit keine zusätzlichen Investitionen und Werterhaltungsprogramme vorgesehen sind. Auch das Festungsgeschütz Bison sowie der 12-Zentimeter-Festungsminenwerfer werden nach derzeitiger Entscheidlage ausser Dienst gestellt werden. Wir haben also diverse Waffensysteme, die theoretisch für diese Streumunition verwendet werden könnten, aber die sowieso nicht mehr im Dienst sein werden.
Streumunition fordert auch Jahre nach dem Ende eines Konfliktes zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung und behindert den Wiederaufbau eines Landes ganz erheblich. Mit Streumunition verseuchte Gegenden sind oft auf Jahre hinaus unbewohnbar, und eines der grössten Probleme ist die sehr hohe Blindgängerrate. Tausende von Kindern und Erwachsenen erleiden durch den Kontakt mit Blindgängern gravierende Verletzungen, verlieren Arme oder Beine und kämpfen als Invalide um ihre Existenz. Die Schweiz hat deshalb zu Recht im Dezember 2008 das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition unterzeichnet, wie es mittlerweile 111 Staaten getan haben. Jetzt fehlt der letzte Schritt der Ratifikation.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion eindringlich, auf diese Vorlagen einzutreten. Wir sind dies den Opfern schuldig.