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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-12-21

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir an unserer Position festhalten und weiterhin einen Einheitssatz wollen. Seit Beginn der Diskussion zu Teil 2 der Mehrwertsteuerreform sagten wir immer, dass wir nicht den vom Bundesrat vorgeschlagenen Satz von 6,1 Prozent mit einem Sozial- oder Umverteilungskorrektiv von 0,1 Prozent wollten. Wir sind bereit, einen Einheitssatz von 5,5 Prozent mitzutragen, mit den Ausnahmen, die von Beginn an vorgesehen waren. 5,5 Prozent ist derjenige Satz, den Frankreich beispielsweise heute als reduzierten Satz in seinem System hat.

Der Satz allein ist aber letztlich nicht entscheidend. Es geht ja in erster Linie darum, das heute bestehende Abgrenzungschaos aufzuheben. Allein die Gesundheitsbroschüre umfasst sechzig Seiten Abgrenzungsprobleme, hervorgerufen durch Ausnahmen und verschiedene Steuersätze. Bei der Bildung sind es vierzig Seiten Abgrenzungsprobleme, die dargestellt werden. Selbst für eine korrekte Parkplatzregelung braucht es in den Verordnungen vier Seiten. Im Bereich der Vorsteuer haben etwa 220 000 Firmen ein Abgrenzungsproblem durch die verschiedenen Steuersätze.

In der Kommission war von Gegnern des Einheitssatzes zu hören - Sie haben es heute wieder vernommen -, ein Einheitssatz bringe weniger Bürokratie, die Taxe occulte entfalle usw. Das ist richtig, das ist unsere Argumentation, und es ist eine wesentliche Argumentation. Zu hören war aber auch, der Einheitssatz sei nicht sozial. Er sei gegen die Familien. In der aktuellsten Erhebung des Bundesamtes für Statistik steht, dass Haushalte heute 7 Prozent des Bruttoeinkommens für Nahrungsmittel, also zum reduzierten Satz, ausgeben. Sie geben aber 7,7 Prozent für den Verkehr aus. Der Verkehr ist hoch besteuert, es ist dreimal mehr als der tiefe Satz. Sie geben 16 Prozent für Wohnen und Energie aus, mit einer dreimal höheren Besteuerung notabene. Ist das sozial? Diese Frage stellt sich. Widerspiegelt diese Steuer noch die heutigen Realitäten? Öffentlicher und privater Verkehr, die Kleider, die Sie tragen, Handys, Skilifte, Hallenbadeintritte, der ganze Baubereich, und es wären der Beispiele noch mehr - alles das würde entsprechend billiger versteuert, wenn wir uns auf einen Einheitssatz von 5,5 Prozent einigen könnten.

Für den Einheitssatz spricht aber auch, dass wir gerade im Bereich der Investitionen, sprich bei der Taxe occulte, eine Neuregelung wollen. Die Taxe occulte schadet uns, wir haben das hier bereits mehrmals eingehend diskutiert. Sie belastet das Wachstum, das wissen wir.

Sie pochen hier zu Recht bei jeder Gelegenheit auf Transparenz. Darf eine Steuer von bald 8 Milliarden Franken - eben die Taxe occulte -, bei der niemand weiss, wer sie letztlich bezahlt, beibehalten werden? Man kann diese ganze Reform nicht einfach auf die populäre oder gar populistisch wirkende Unterscheidung zwischen Luxusgütern - ich habe [PAGE 2187] das Stichwort Ferrari gehört - und Lebensmitteln reduzieren.

Im Zusammenhang mit der Frankenstärke suchen Sie nach allen Möglichkeiten, um die Unternehmen zu entlasten. Hier haben Sie eine Reform, die wie keine zweite Entlastungen bringt, weil die Mehrwertsteuer wie keine zweite Steuer in den Wirtschaftskreislauf eindringt.

Bürokratieabbau fordern Sie alle - hier können Sie Bürokratieabbau betreiben. Der vorliegende Rückweisungsantrag jedoch bewirkt keinen Abbau bei der Mehrwertsteuerbürokratie. Der Ausnahmenkatalog, der beibehalten werden soll, ist derart umfangreich, dass man genauso gut beim Status quo bleiben kann.

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, den Rückweisungsantrag abzulehnen, der Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen. Geben Sie der Kommission die Chance, in die Detailberatung zu diesem Einheitssatz einzusteigen. Sie werden nachher, wenn das Resultat auf dem Tisch liegt, nochmals entscheiden können. Geben Sie uns diese Chance; verweigern Sie der Mehrheit die Zustimmung, unterstützen Sie die Minderheit.