Germann Hannes · Ständerat · 2011-12-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-13
Wortprotokoll
Ich teile die Auffassung meiner Vorredner aus verschiedenen Gründen nicht. Diese Gründe hängen auch mit der aktuellen Entwicklung zusammen. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist dann zweifellos gefordert, uns zu informieren, wie es in dieser Steuergeschichte, namentlich mit den USA, weitergehen soll. Es geht ja um eine Ergänzung zu verschiedenen Abkommen und um diesen sagenumwobenen Zusatzbericht, also, etwas übertrieben gesagt, um den Bericht zum Bericht des Berichtes zum Abkommen.
Wir sollen heute einen neuen Bundesbeschluss zum bereits 2010 genehmigten Änderungsvertrag von 2009 verabschieden. Diese Chronologie zeigt, mit welcher Hektik hier der Gesetzgeber unter Druck gesetzt werden soll. Der Auslöser ist bekannt, denn die US-Justizbehörden haben gegen einige Mitarbeiter der CS Strafklagen wegen Beteiligung an Steuerbetrug erhoben. Zehn weitere Banken werden ähnlicher Straftaten verdächtigt. So weit, so schlecht. Um drohende Sanktionen gegenüber diesen fehlbaren Banken abwenden zu können, bereitet man, namentlich bei der CS, nun offensichtlich die Lieferung von Tausenden von [PAGE 1149] Kundendossiers an die USA vor. In den Hearings, Herr Fournier hat darauf hingewiesen, haben Vertreter der beschuldigten Banken mögliche Verfehlungen einzelner ihrer Vertreter eingeräumt oder zumindest nicht explizit ausgeschlossen. Nun gibt es hier aber wirklich ein paar gravierende Unsicherheiten. Ich verweise darauf, dass sich die Schweiz bekanntlich erst im März 2009 dazu bereiterklärt hat, für die Zukunft den OECD-Standard zu übernehmen und mit Wirkung für die Zukunft Verträge abzuschliessen, bei denen Amtshilfe gemäss OECD-Standard auch bei Steuerhinterziehung gewährt wird.
Ich stimme in der Einschätzung völlig mit Kollege Gutzwiller überein: Es ist ein Gebot der Stunde, und wir müssen dafür sorgen, dass wir diese Altlasten loswerden können, dass wir hier reinen Tisch machen. Aber solche Gruppenanfragen gegen unbekannt ohne Verdachtsgründe, nur aufgrund von Verhaltensmustern, entsprechen absolut nicht dem momentanen OECD-Standard, auch nicht dem US-Modell für das Doppelbesteuerungsabkommen. Dort sind nämlich "fishing expeditions" sogar ausdrücklich verboten.
Anfragen ohne Verdachtsgründe gegen unbekannte Personen gibt es bis heute in keinem Staat. Darum meine ich eben, diese "fishing expeditions", die offenbar rückwirkend erfolgen, hätten keinerlei demokratische Legitimation. Es ist rechtsstaatlich bedenklich, dass von den Ersuchen gegen unbekannt - wie schon beim hochproblematischen UBS-Vertrag - rückwirkend Sachverhalte bis zum 1. Januar 2002 sollen erfasst werden können. Aber, und das ist die Ausnahme, beim UBS-Vertrag ist das eben speziell geregelt worden.
Hier komme ich eben zu dieser neueren Entwicklung. Es zeichnet sich nun ja offenbar ab - gerade vor zwei Tagen ist das öffentlich bekanntgeworden -, dass das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen nun doch Vertragsverhandlungen mit den USA führt. Damit würde dieser Bundesbeschluss, über den wir heute diskutieren, überhaupt keinen Sinn mehr machen. Er schwächt nämlich die Schweizer Position und macht unsere Banken gegenüber der US-Justiz mit ihrer Willkür erpressbar, und das nicht nur für die Altlasten, Herr Kollege Gutzwiller, sondern auch für die Zukunft. Denn was wir heute hier beschliessen, gilt für die Zukunft. Das kann es doch nicht sein.
Ich bitte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, uns detailgetreu über den Stand der Dinge zu informieren. Wir dürfen hier nichts verabschieden, was möglicherweise gar nicht nötig gewesen wäre, um die Fälle mit den Altlasten zu lösen. Da sind auch die Banken selber gefordert, sie sind die Fehlbaren. Ich bin nicht bereit, Schweizer Recht zu opfern, damit einige hier ohne Sühne davonkommen. Dann soll doch die US-Justiz diese Fehlbaren so behandeln. Wir helfen über die Rechtshilfe, über die erweiterte Amtshilfe gemäss OECD-Standard. Das ist alles für mich eine Selbstverständlichkeit. Aber wir sollten nicht Tür und Tor öffnen für diese Gruppenanfragen und schon gar nicht für eine Rückwirkung, von der nun offenbar die Rede ist.
Das Ganze führt ja auch zu einer massiven Unsicherheit auf dem Finanzplatz Schweiz, denn, sehen Sie: Wenn die Steuerverwaltung gegenüber den USA irgendwelche Kundendaten preisgibt, woher hat sie diese denn? Die Bank liefert sie ihr. Wenn jetzt die Bank plötzlich die Strafverfolgungsbehörde ist und Datensätze von Kunden ausliefert, für die es gar keine Anfrage gibt, ist doch der Willkür Tür und Tor geöffnet! Ich bitte Sie dringend, sich das gut zu überlegen. Ich werde nachher zu meinem Minderheitsantrag speziell noch einmal etwas sagen.
Mir liegt aber, Frau Bundesrätin, daran, dass Sie jetzt offenlegen, was Sache ist. Ich bin nicht bereit, hier die Katze im Sack zu kaufen und unser Rechtssystem aufs Spiel zu setzen. Nirgends im DBA von 1996 ist ein Freipass für Gruppenanfragen zu finden. Der existiert erst, seit ein Bundesverwaltungsrichter hierzu grünes Licht gegeben hat. Und jetzt stützt man sich auf dieses Bundesverwaltungsgerichtsurteil ab. Ich meine aber, dass immer noch wir hier der Gesetzgeber sind und dass das, was der Gesetzgeber sagt, gilt und nicht das, was ein einzelner Richter irgendwann entschieden hat. Danach sollten wir uns auch richten.
Ich habe aber nun keinen Antrag auf Rückweisung an die Kommission oder an den Bundesrat gestellt; vielleicht wäre das konsequenter gewesen. Wenn dann doch noch ein Abkommen analog zum UBS-Abkommen notwendig wäre, um eben diese Fälle in der Vergangenheit zu regularisieren, dann müssten wir hier die Sache stoppen. Es ist auch nicht Gefahr im Verzug: Der US-Senat hat es bis heute nicht für nötig befunden, selbst das OECD-konforme Abkommen zu ratifizieren. Insofern stehen wir überhaupt nicht unter Druck. Wir stehen höchstens unter Druck, gewisse Signale zu geben, dass wir zu einer Lösung beitragen wollen. Dazu bin ich auch bereit - aber nicht zu diesem Preis.