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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-13

Wortprotokoll

Zuerst zur Volksinitiative: Sie wird vom Bundesrat abgelehnt, und zwar weil sie eine dreifache Ungleichbehandlung kreieren würde. Die erste wäre eine Ungleichbehandlung der Generationen. Ich denke, dass das nicht vertretbar ist. Die zweite wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den Rentner-Mietern; auch das ist schwierig zu vertreten. Die dritte wäre die, dass dieses Wahlrecht nur denjenigen Rentnern zustehen würde, die selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz haben, also nicht Wohneigentum am Nichtwohnsitz, sondern nur selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz; es soll mir einmal jemand erklären, womit man das begründen will.

Es gibt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine derartige Privilegierung, die meines Erachtens auch nicht richtig wäre. Es mag natürlich individuelle Härtefälle geben; Herr Ständerat Germann hat darauf hingewiesen. Es gibt fortschrittliche Kantone, die solchen Härtefällen mit einer Härtefallregelung Rechnung tragen, bei der der Eigenmietwert nur einen bestimmten Anteil des Einkommens ausmacht. Solche Lösungen sind die Zukunft. Herr Ständerat Germann hat noch den Fall des Bauernhauses, das zu gross ist und nur noch von einer Person benutzt wird, angeführt. Hier haben wir im DBG und in den meisten kantonalen Regelungen einen Unternutzungsabzug, mit dem man gerade auch solchen Situationen Rechnung trägt. Für all das, was hier zur Begründung der Initiative geltend gemacht wird, haben wir im heutigen Recht etwas vorgesehen, um diese schwierigen Situationen aufzufangen.

Die Volksinitiative ist zudem alles andere als eine Vereinfachung des Steuerrechts. Sie würde zu einer weiteren Komplizierung führen, was nicht im Interesse von uns allen und vor allem auch nicht im Interesse der Steuerverwaltungen ist.

Zum indirekten Gegenvorschlag: Es geht mir hier etwa wie Herrn Ständerat Bieri. Der Bundesrat ist für den indirekten Gegenvorschlag in der Variante der WAK, die entschieden besser als die Variante des Bundesrates ist; das möchte ich hier sagen. Wir haben ja einen indirekten Gegenvorschlag gemacht, der dann von der WAK des Ständerates massiv verbessert wurde. Der Bundesrat hat sich diesem indirekten Gegenvorschlag der WAK des Ständerates angeschlossen. Damit sage ich auch, dass wir grosse Sympathien für die ursprüngliche Fassung und etwas weniger Sympathien für das haben, was dann im Ständerat daraus gemacht wurde. Über diese grosszügige Ausgestaltung des Unterhaltskostenabzugs wird man diskutieren müssen.

Schauen wir die Geschichte der Unterhaltskostenabzüge im Zusammenhang mit dem Kantonsreferendum 2003 an. Damals stand ja ein Unterhaltskostenabzug von 4000 Franken zur Diskussion. Ein Abzug der effektiven Unterhaltskosten war aber möglich, und das hat damals dann das Fass zum Überlaufen gebracht. Wenn man jetzt etwas sensibel ist und auch die Kantone hier noch etwas berücksichtigt, dann muss man sich da schon Gedanken machen. Ich denke, ganz grundsätzlich ist es nicht richtig, so etwas zu machen, weil die Leute kein Einkommen haben, von dem sie dann diese Kosten abziehen sollten. Es ist also im Grundsatz schon falsch - und in dieser Höhe erst recht. Dasselbe gilt natürlich für die Beibehaltung der Kosten für die denkmalpflegerischen Arbeiten. Auch das ist steuersystematisch etwas völlig Falsches.

Trotzdem, denke ich, kann man den indirekten Gegenvorschlag behandeln und sollte man darauf eintreten, um etwas zu haben, was man der Initiative entgegensetzen kann. Man muss sich aber auch bewusst sein, dass das Problem der Zweitliegenschaften, der Zweitwohnungen gelöst werden muss, wenn man mit dem indirekten Gegenvorschlag weiterfährt. Wir haben Ihnen eine mögliche Verfassungsänderung präsentiert, wo es um die Liegenschaftssteuer geht, die man entsprechend erhöhen kann. Ohne eine solche Regelung für die Zweitwohnungen, dessen müssen wir uns bewusst sein, [PAGE 1145] wären auch die Kantone nie bereit, hier mitzumachen. Die Kantone haben im Übrigen klar zum Ausdruck gebracht, wie Herr Bieri es gesagt hat, dass sie gegen die Initiative sind. Zwanzig Kantone haben sich gegen die Initiative ausgesprochen und auch gegen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das muss man hier vielleicht betonen. Sie haben den indirekten Gegenvorschlag der WAK-SR noch nicht beurteilt. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, auf diese Variante zurückzugehen, um dann von den Kantonen etwas Sympathien für diesen indirekten Gegenvorschlag zu bekommen. Wenn man schon den Eigenmietwert abschaffen will, wenn hier ein Systemwechsel vorgenommen werden soll, dann soll man einen korrekten Systemwechsel vornehmen, ohne da noch die verschiedensten Abzüge zuzulassen. Sonst werden wir nie eine Mehrheit für eine solche Lösung finden.

Unter all diesen Vorbehalten kann sich der Bundesrat mit einer Weiterbehandlung des indirekten Gegenvorschlages einverstanden erklären.

[VS]