David Eugen · Ständerat · 2011-09-21
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich heute Morgen erneut über das Geschäft 11.027, "Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen", gebeugt und ist zum Schluss gekommen, dass es richtig ist, dieses Geschäft in die Kommission zurückzunehmen. Zur Klärung noch zum Antrag, der Ihnen vorliegt: Der Antrag ist in der Kommission so beschlossen worden, wie er hier steht. Der erste Abschnitt ist der formelle Antrag an Sie, jetzt das Geschäft abzusetzen. Der Antrag ist mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen so angenommen worden.
Warum beantragt Ihnen die Kommission das? Wir haben hier Bundesbeschlüsse vor uns, die eine Ergänzung der Doppelbesteuerungsabkommen vorsehen, die wir bereits abgeschlossen haben. Diese Ergänzung folgt der Linie, welche die Schweiz verfolgt, seit der Bundesrat uns beantragt hat, den OECD-Standard zu übernehmen. Im Prinzip geht es darum, diesen OECD-Standard, den wir übernommen haben und auch übernehmen wollen, zu präzisieren. Insbesondere gehen die Texte in diesen Bundesbeschlüssen darauf zurück, dass Diskussionen mit der OECD über die Frage stattgefunden haben, was der gesuchstellende Staat der Schweiz vorlegen muss, wenn er Informationen erhalten will. Hier haben wir in Präzisierung unseres Standpunktes festgehalten, dass die steuerpflichtige Person identifiziert werden muss, also die einzelne Person, aber - und das steht dann im Zusatz - dass diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann. Ebenso wollen wir mit diesen Beschlüssen bezüglich der Identifikation des Informationsinhabers eine Klärung vornehmen, wonach eben der Name und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers, das heisst in der Regel der Bank, angegeben werden müssen, aber mit dem Zusatz "soweit sie ihnen bekannt sind".
Der Bundesrat folgt mit diesen Beschlüssen der Linie, die wir bereits im Frühjahr und im Sommer gewählt haben, und auch der Linie, die eigentlich schon in beiden Kammern bestätigt worden ist. Insofern beinhalten diese Beschlüsse nichts Neues - mit Ausnahme des Beschlusses zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Hierzu hat uns der Bundesrat im August, an unserer APK-Sitzung vom 15. August 2011, einen neuen Bericht vorgelegt, einen Zusatzbericht zu dieser Botschaft, die Sie vor sich haben. Der Bericht enthält auch wieder einen Bundesbeschluss, der dann im Text von dem abweicht, was wir in der ursprünglichen Botschaft haben. Die Kommission hat diesen Bericht sehr kurzfristig erhalten, sodass sie sich veranlasst sah, dem zu folgen, was uns der Bundesrat vorgeschlagen hat.
In der Zwischenzeit, seit diesem 15. August, sind verschiedene neue Ereignisse eingetreten: Wir haben zum einen zur Kenntnis nehmen müssen, dass aus Amerika vis-à-vis verschiedenen Banken in der Schweiz offenbar wieder Verfahren im Gange sind, weil offenbar, ohne dass wir hierzu genau informiert werden, amerikanische Regeln nicht beachtet wurden, bei welchen wir der Meinung waren - jedenfalls waren wir nach der UBS-Geschichte ganz bestimmt dieser Meinung -, dass sie eingehalten werden. Zum anderen haben wir nach dem 15. August zur Kenntnis genommen, dass dieses Abkommen, das wir mit den Vereinigten Staaten im Jahr 2009 abgeschlossen hatten, am 30. August im amerikanischen Senat vorlag, wobei in einem Bericht an den Senat gesagt wurde, man stimme diesem Abkommen zu und man sei mit der Schweiz gleicher Meinung, dass damit der OECD-Standard in beiden Ländern eingeführt und umgesetzt werde. Dieses Abkommen ist immer noch im Senat pendent, und wir gehen davon aus, dass das Abkommen in dieser Woche im US-Senat aufgrund des erwähnten Berichtes der entsprechenden Kommission desselben Senats genehmigt wird.
Dann haben wir weiter als neues Ereignis, dass Staatssekretär Ambühl in der letzten Woche in den USA war und dort am 13. und 14. September Verhandlungen führte, allerdings lediglich mit Amtsstellen, also nicht auf der Ebene des Senats, des Parlamentes. Dabei ging es darum, die neuen Probleme, die auf der Ebene der Banken aufgetreten sind, einer vernünftigen Lösung zuzuführen.
All diese Ereignisse sind für uns ein Anlass zu sagen, wir möchten das Geschäft in unsere Kommission zurücknehmen. Denn es besteht Klärungsbedarf, was genau sich bezogen auf die Banken ereignet hat. Da werden wir in unserer Kommission von den Banken Rechenschaft einfordern. Ich [PAGE 866] bin der Meinung, wir müssen klar wissen, welche Art von Geschäften die Banken in den USA getätigt haben, welche Regelverletzungen ihnen vorgeworfen werden, weshalb das geschehen ist und warum die leitenden Bankorgane das zugelassen haben. Das muss geklärt werden. Wir möchten auch wissen, was unsere Aufsichtsorgane, insbesondere die Finma, unternommen haben, um solche Missstände, die ja am Schluss auf die ganze Schweiz zurückfallen, zu vermeiden. Das ist eine Klärungslinie.
Dann wollen wir auch klären: Ist jetzt das Abkommen 2009 mit den USA wirklich zustande gekommen? Das heisst, dass wir - und das wird sich Ende dieser Woche entscheiden, wenn der US-Senat die entsprechenden Beschlüsse fasst - auf einer festen Rechtsgrundlage aufbauen können und damit die gegenseitigen Informationspflichten beider Länder auch entsprechend erfüllt werden. Schliesslich wollen wir, und das steht jetzt auch noch in der Begründung dieses Antrages, klären, was die neuen Verhandlungen genau beinhalten, welches die Eckwerte sind, welches das Ziel genau ist und was man erreichen möchte. Dabei wollen wir uns nochmals darüber unterhalten, ob wir auch keine falschen Präjudizien setzen.
Es gibt also eine ganze Reihe offener Fragen, die beantwortet werden müssen. Nach der Klärung dieser Fragen wollen wir das ganze Geschäft zu Ihnen zurückbringen und Ihnen einen Antrag zum Entscheid unterbreiten. In diesem Sinne ist die Kommission der Meinung, dass es unsere Pflicht und Schuldigkeit ist, dieses Geschäft jetzt seriös zu prüfen und damit erst, wenn wir die Ergebnisse all dieser Abklärungen haben, wieder ins Plenum zu kommen und Ihnen einen bereinigten Antrag zu unterbreiten. Es mag dann immer noch Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten geben, aber wir wissen dann, was wirklich Sache ist.
Mit dem Antrag kommt Folgendes zum Ausdruck - und das möchte ich unterstreichen -: Wir möchten dem Bundesrat bei seinen Verhandlungsbemühungen keinesfalls in den Rücken fallen. Er soll Verhandlungen in seinem Kompetenzbereich führen; es muss einfach klar sein - und das wollen wir in der Kommission klären -, worum es im Einzelnen eigentlich geht, was genau man erreichen möchte, welche Ziele gesetzt sind. Inhaltlich müssen wir das mit dem Bundesrat noch besprechen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der Kommission, ihrem Antrag zu folgen und das Geschäft, wie es im ersten Satz des Antrages steht, von der Tagesordnung abzusetzen und in die Kommission zurückzugeben.