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preparatory:AB 135812

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Die Minderheitsanträge Fehr Hans-Jürg und Baader Caspar zu Absatz 1 befassen sich mit den Gruppenanfragen. Der Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg will sie ermöglichen, der Antrag der Minderheit Baader Caspar auf jeden Fall ausschliessen. Die Fraktion der Grünen unterstützt den Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg und lehnt den Antrag der Minderheit Baader Caspar ab.

Im Kern geht es zum einen um die Frage der Identifikation von Personen. Ursprünglich hat es geheissen, es brauche in jedem Fall den Namen der betroffenen Person. Diese Auslegung hat vor der OECD nicht standgehalten. Es geht nicht nur um Namen, sondern um die Identität von Personen. Wenn ein gewisses Verhaltensmuster erfüllt wird, kann dies zur Identifizierung genügen.

Der Bundesrat will im heutigen Zeitpunkt Gruppenanfragen generell ausschliessen. So steht es in der Botschaft. Das ist insofern paradox, als er dem Parlament beim nächsten Traktandum, beim Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, beantragt, solche Anfragen zu ermöglichen. Dazu kommt, dass die Weiterentwicklung des Standards der OECD im Fluss ist. Die Verwaltung rechnet damit, dass die OECD unter Umständen schon dieses Jahr entscheiden wird, Gruppenanfragen zuzulassen. Es wäre auch deshalb sinnvoll, dies jetzt entsprechend in das Steueramtshilfegesetz einzubauen.

Zum andern geht es um einheitliche Kriterien und um deren einheitliche Anwendung. Uns Grünen missfällt es, wenn gegenüber dem mächtigen Vertragspartner USA der Weg zu Gruppenanfragen geöffnet wird, für die Steuerbehörden anderer Länder dagegen diese Türe geschlossen bleiben soll.

Aus den dargelegten Gründen stimmen wir Grünen dem Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg zu. Aus den gleichen Gründen lehnen wir den Antrag der Minderheit Baader Caspar ab. Es ist noch zu ergänzen, dass die Verwaltung in der Kommission erklärt hat, dass das Gesetz geändert werden müsse, bevor Gruppenanfragen generell möglich würden.

Was die Ausführungen von Kollege Pelli angeht, Folgendes: Vieles spricht dafür, dass der Einbezug von Gruppenanfragen nicht mit einzelnen Ländern verhandelt werden wird, sondern - wie bereits ausgeführt - von der OECD generell vorgenommen wird.

Den Minderheitsantrag Baader Caspar zu Artikel 4 Absatz 3 lehnen wir ebenfalls ab. Die Kommission hat den entsprechenden Artikel modifiziert. Die Interessen von nichtbetroffenen Personen sind damit geschützt.