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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2012-02-29

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hat am 13. Februar dieses Jahres den Aussenwirtschaftsbericht 2011 sehr ausführlich diskutiert. Es führt zu weit, die detaillierte Diskussion im Plenum wiederzugeben. Aber allein die Tatsache, dass der Bericht viel zu reden gab, zeigt meines Erachtens zwei Sachverhalte:

1. Die Qualität des Berichtes ist sicher besser geworden, wie man sieht, wenn man ihn mit denen vergleicht, die noch vor sechs Jahren üblich waren. Natürlich enthält er für den Geschmack einzelner Kommissionsmitglieder immer noch zu viele an sich unnötige Details, zum Beispiel, wer wen wie viele Male getroffen hat. Aber letztendlich ist ein solcher Bericht auch eine Art Rechenschaftsablegung, um auszuweisen, was gemacht wurde, ohne dass eine Priorisierung seitens der Verwaltung gemacht wird.

2. In Kapitel 1, dem Schwerpunktkapitel, wird tatsächlich eine Strategie formuliert, die man als solche natürlich auch kritisieren kann - was in der Kommission auch getan wurde. Aber immerhin zeigt der Bundesrat hier mittelfristige Perspektiven auf.

Die Schweizer Wirtschaft hat sich nach den Krisenjahren 2008/09 recht gut erholen können. Eine geringe Teuerung, niedrige Zinssätze und gesunde Staatsfinanzen sowie vor allem die eigenen Anstrengungen der Wirtschaft - Stichwort: Rationalisierung - und die Besserung der globalen Wirtschaft waren die Rahmenbedingungen dazu. Die Schuldenkrise in der Eurozone ab 2010 brachte und bringt aber wiederum eine bedrohlich andere Situation. Die Flucht in den Schweizerfranken als sicheren Hafen führte zu einer starken Überbewertung, die die Industrie, den Tourismus und den Finanzsektor enorm unter Druck setzt. Die Schweizer Wirtschaft wird längerfristig mit diesem starken Franken leben müssen. Man kann dagegen nur die schweizerischen Stärken ausspielen: finanzpolitische Stabilität, niedrige Steuerbelastung. Ziele der bundesrätlichen Strategie sind die Förderung des Werk- und Denkplatzes Schweiz, die Vollbeschäftigung für alle Bildungsstufen, die Stärkung des Mittelstandes und die Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Zunehmendes Potenzial sieht der Bundesrat richtigerweise in der weiteren geografischen Diversifizierung der Absatzmärkte, um die Resistenz der Schweizer Wirtschaft gegen externe Widrigkeiten zu erhöhen. Einfach gesagt: Auch wenn natürlich gegenwärtig der Euroraum den wichtigsten Absatzmarkt darstellt, wird dieser Markt vermutlich in der Zukunft nicht attraktiver - im Gegenteil. Die Schweizer Wirtschaft muss gestärkt werden, um dort präsenter zu sein, wo zukünftig noch nachhaltiges Wachstumspotenzial vorhanden ist, und das ist weniger in Europa als in Asien und Südamerika der Fall.

Auf Seite 846 der Botschaft steht richtigerweise Folgendes: "Die Aussenwirtschaftspolitik kann nicht isoliert betrachtet werden." Das kann man auch als Appell des Bundesrates an sich selber verstehen. Noch immer ist in aussenpolitischen und auch aussenwirtschaftspolitischen Fragen festzustellen, dass manche Bundesräte primär an ihr Departement denken und entsprechend handeln. Deshalb ist der Bundesrat aufzufordern, sich auch in aussenwirtschaftlicher Hinsicht besser an die departementsübergreifende Koordination zu halten. Gerade bei einer kohärenten Migrationsaussenpolitik müssen aussenwirtschaftliche Interessen der Partnerländer und der Schweiz stärker berücksichtigt werden. So ist die Äusserung des Vorstehers des EDA, 24 Millionen Franken an Tunesien ohne Konditionalität bezüglich schweizerischer Anliegen im Bereich Migration überweisen zu wollen, gerade ein Beweis dafür, dass er sich nicht an das hält, was im Strategiekapitel des Berichtes vom Bundesrat selbst formuliert wurde.

Bei den internen Herausforderungen bezeichnet der Bundesrat den Föderalismus im Hinblick auf die erfolgreiche Positionierung der Schweiz im Ausland als schwierig. Das ist etwas übertrieben, zumal der föderalistische Wettbewerb in der Schweiz auch eine ihrer Standortstärken ist. Zuzustimmen ist dem Bundesrat aber in der Beurteilung, dass die Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele sehr anspruchsvoll wird, insbesondere wenn man die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Wirtschaft, vor allem der energie- und emissionsintensiven, erhalten will.

Bei den externen Herausforderungen ist dem Bundesrat zuzustimmen, wenn er folgende Entwicklungen als die grössten Herausforderungen nennt: die internationale Arbeitsteilung und damit grenzüberschreitende Wertschöpfungs- und Lieferketten; das weltweite Bevölkerungswachstum und die Veränderung des Konsumverhaltens; die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Industrieländer; das selbstbewusstere Auftreten der grösseren Schwellenländer, die sich als starke Auslandinvestoren positionieren. Die Weltordnung wird multipolar; die USA und Europa verlieren an Einfluss, während die aufstrebenden Schwellenländer nicht willens oder nicht in der Lage sind, bei multilateralen Lösungen einen entsprechenden Beitrag zu leisten.

Angesichts dieser Ausgangslage hat der Bundesrat verschiedene strategische Ziele: die Stärkung der WTO; die Fortsetzung des bilateralen Wegs mit der EU; die Stärkung und Ausweitung des Netzes von Freihandelsabkommen; die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft; die Verbesserung des Marktzugangs im Dienstleistungsbereich; den Schutz des geistigen Eigentums - für ein innovationsstarkes Land wie die Schweiz äusserst wichtig -; die Stärkung des Werk- und Denkplatzes Schweiz. Damit schafft die Politik den Rahmen, damit die Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gesteigert werden können.

Der Abschluss multi- und bilateraler Abkommen wird schwieriger werden. Im Gegensatz zur weltweit zunehmenden Integration von Produktion und Dienstleistungserbringung und der damit zunehmenden wechselseitigen Vernetzung nimmt in manchen Ländern die Abschottung zu. Die Schweiz muss erkennen, dass ihr Einfluss auf internationale wirtschaftliche Entscheide schwinden wird. Deshalb muss das mit Verbesserungen der Wettbewerbsfähigkeit im Inland kompensiert werden. Aussenwirtschaftspolitik ist in diesem Sinne immer auch Innenwirtschaftspolitik.

In Absprache mit dem Präsidenten komme ich jetzt schon auf die Bundesbeschlüsse und die Anträge, die in der Detailberatung gestellt werden, zu sprechen:

1. Zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Montenegro: Dieses Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten sowie mit verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen. Es enthält zudem Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums, den Handel und die nachhaltige Entwicklung, den Wettbewerb und die [PAGE 65] Handelserleichterungen sowie Evolutivklauseln zu Dienstleistungen, Investitionen und zum öffentlichen Beschaffungswesen. Dieses Abkommen erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die Efta-Staaten seit den frühen Neunzigerjahren aufbauen. Die Artikel 36 und 37, in denen es um Umweltprinzipien und Nachhaltigkeitsbestimmungen geht, wurden in der Kommission besonders positiv hervorgehoben. Die Kommission genehmigte den Bundesbeschluss einstimmig mit 20 Stimmen.

2. Zu den Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Trinidad und Tobago einerseits und Kosovo andererseits: Ziel dieser Investitionsschutzabkommen ist es, den Investitionen von Schweizer Unternehmen bzw. von Unternehmen der Partnerländer in der Schweiz völkerrechtlichen Schutz gegenüber nichtkommerziellen Risiken zu geben. Darunter fallen insbesondere behördliche Diskriminierungen im Verhältnis zu einheimischen Investoren, unrechtmässige Enteignungen sowie Einschränkungen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs im Zusammenhang mit Investitionen.

Bei diesen beiden Abkommen gibt es verschiedene Rückweisungsanträge. Die Minderheit Fehr Hans-Jürg stellt zweimal den gleichen Rückweisungsantrag, einmal betreffend das Abkommen mit Trinidad und Tobago, einmal betreffend das Abkommen mit Kosovo. Das ist formell richtig, denn es sind zwei verschiedene Bundesbeschlüsse, über die separat abzustimmen ist. Die Kommission hat den Rückweisungsantrag Fehr Hans-Jürg beim Abkommen mit Trinidad und Tobago mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, jenen beim Abkommen mit Kosovo mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Rückweisungsantrag Müller Geri, der sich explizit nur auf das Abkommen mit Kosovo bezieht, wurde in der Kommission mit 14 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Die Anträge Fehr Hans-Jürg wurden seitens der Mehrheit aus folgenden Gründen abgelehnt: Die Mehrheit ist der Meinung, dass ein Gastland immer frei ist, gewisse Investitionen zu akzeptieren oder nicht. Wenn es sie akzeptiert, gibt es auch eine Einschränkung der Freiheit des Gastlandes, die es eingehen muss, um dem Investor die Rechtssicherheit zu bieten, die mit einem solchen Abkommen einhergeht. Würde man die Meistbegünstigung im Namen eines öffentlichen Interesses, das mitunter auch sehr diffus sein kann, aushöhlen, untergrübe man genau den Sinn solcher Abkommen, nämlich die Rechtssicherheit für beide Seiten.

Der Antrag Müller Geri wurde von der Kommission mit der Begründung abgelehnt, dass man sich entscheiden müsse, was mehr nütze: ein Abkommen jetzt, das zum Ziel habe, die Rechtsstaatlichkeit und die Strukturen zu stärken, oder zuzuwarten, bis diese Voraussetzungen besser erfüllt seien als jetzt. Gerade in diesem Abkommen wählte man in der Präambel die neue Formulierung, dass die allgemeinen Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und Umweltstandards nicht gelockert werden sollen. Ebenso wird auf die international anerkannten Standards und Prinzipien für Investoren verwiesen. Konsens besteht darin, dass die Situation zu verbessern ist; die Kommissionsmehrheit findet, dass dieses Abkommen einen Beitrag zur Verbesserung der Situation liefern kann.

3. Zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Tadschikistan: Nach dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion musste die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) neue Grundlagen für ihre bilateralen Vertragsbeziehungen schaffen. Das Seco hat ein Musterabkommen ausgearbeitet, das auf Basis der Regeln des Gatt und der WTO - wie Nichtdiskriminierung, Meistbegünstigung und Inländerbehandlung - ausgebaut werden kann. Tadschikistan ist einer der letzten Staaten, mit denen die Schweiz ein solches Abkommen abschliesst. Tadschikistan ist noch nicht Mitglied der WTO, aber Beitrittskandidat.

Die Minderheit Sommaruga Carlo hat hier einen Rückweisungsantrag gestellt. Sie möchte, dass in einem solchen Abkommen weitere Ziele integriert werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es sich nicht rechtfertigt, dieses erste Abkommen, das sozusagen die unterste Schwelle auf dem Weg zu geregelten Handelsbeziehungen darstellt, mit weiteren Bestimmungen zu versehen, die über das hinausgehen, was mit den anderen GUS-Staaten vereinbart wurde. Will man beispielsweise die Korruption angehen, müsste man das öffentliche Beschaffungswesen ebenfalls in den Vertrag integrieren, was jetzt nicht der Fall ist und von der Mehrheit der Kommission auch nicht verlangt wurde.

4. Zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD): Die EBRD wurde 1991 zur Unterstützung der ehemals kommunistischen osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten bei ihrem Übergang zu Demokratie und einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung gegründet. Während den seit einem Jahr stattfindenden Umwälzungen und Entwicklungen im nordafrikanischen Raum ist man zur Auffassung gekommen, dass die EBRD eine geeignete und erfahrene Institution mit genügend gesunder Kapitalstruktur ist, um auch die Länder Nordafrikas bei ihrer Entwicklung zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie zu einer besseren Wirtschaftsordnung zu unterstützen. Damit das möglich ist, bedarf es einer Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der EBRD, die Ihnen nun vorliegt. Die Kommission hat diese Änderungen mit 22 Stimmen einstimmig genehmigt.

5. Zur Genehmigung der Änderungen der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich der Informationstechnologieprodukte: Hier geht es um die Änderung eines Abkommens zur Beseitigung von Zöllen auf Produkten der Informationstechnologie. Diese Änderungen führen im Landesrecht zu Anpassungen des Zolltarifs. Zudem werden mit diesem Beschluss, entsprechend einer Vorschrift der WTO, Zölle auf Flachbildschirmen, Set-Top-Boxen und Multifunktionsdruckern aufgehoben, und es werden irrtümlich erhobene Zölle auf Fernmeldekabeln beseitigt. Das ist nicht so weltbewegend, dass die Kommission lange darüber debattiert hätte: Sie hat dem Bundesbeschluss mit 22 Stimmen einstimmig zugestimmt.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommission, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und den vorgelegten Bundesbeschlüssen zuzustimmen.