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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2012-02-29

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Auch wir Grünliberalen danken dem Bundesrat für den ausführlichen Bericht. Er legt die Breite der Tätigkeiten und des Engagements des Bundes im Aussenwirtschaftsbereich gut dar.

Die Aussenwirtschaftsstrategie ist für die kleine, exportorientierte Schweiz von enormer Bedeutung. Die Grünliberalen begrüssen deshalb das umfassende Engagement des Bundes, um die Situation der Schweizer Wirtschaft zu optimieren und ihre Stellung in der Weltwirtschaft zu sichern. Das Schwerpunktkapitel zur Situation der Schweizer Wirtschaft im Zeichen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise ist somit besonders wichtig. Ob es uns gefällt oder nicht: Die Schweizer Wirtschaft wird auf Dauer mit einem starken Franken leben müssen. Das ist die Kehrseite unserer eigenständigen Währungspolitik. Dieser Herausforderung muss die Schweiz mit ihren Stärken entgegentreten, mit Stärken wie dem ausgezeichneten Bildungssystem, der Forschung und Technologie auf einem Topniveau, einem liberalen Arbeitsmarkt und natürlich auch dem Zugang unserer Unternehmen zu den Weltmärkten, um nur einige Beispiele zu nennen. Klar ist auch, dass die Politik lediglich die Rahmenbedingungen definieren und optimieren kann.

Zielführend sind aber nicht kurzfristig wirksame Giesskannenmassnahmen, die keine Lösungen bringen und nur Strukturerhaltung bewirken, wie wir das Anfang Woche bei der Mehrwertsteuer diskutiert haben. Mit dem Stocken der Doha-Runde nehmen die bilateralen Freihandelsabkommen für die Schweiz eine immer wichtigere Rolle ein. Für die Auswahl von möglichen Freihandelspartnern stehen vier Kriterien im Vordergrund: erstens die wirtschaftliche Bedeutung eines möglichen Partners, zweitens bestehende oder potenzielle Diskriminierungen für die Schweiz, drittens die Verhandlungsbereitschaft des Partners und viertens der Beitrag eines Freihandelsabkommens zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Entwicklung des Landes und generell - das ist wichtig - die Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik.

Zu den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik gemäss Bundesverfassung zählen unter anderem neben der Wahrung der Interessen der Schweizer Wirtschaft im Ausland auch die Achtung der Menschenrechte und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Dazu ist die Schweiz auch international zahlreiche Verpflichtungen eingegangen. Wir stehen nun zunehmend vor der Frage, ob Freihandelsabkommen mit gewissen Ländern grundsätzlich - und wenn ja, unter welchen Bedingungen - mit den Zielen und Verpflichtungen der Schweiz zu vereinbaren sind. Die Frage des Einbezugs der Nachhaltigkeit, der Berücksichtigung der Umweltanliegen oder der Menschenrechte wird immer wichtiger und stellt sich natürlich insbesondere bei Ländern, die diesen Anliegen wenig bis keine Beachtung schenken, konkret bei den Vorlagen, über die wir nachher befinden, oder beim Freihandelsabkommen mit China sowie beim kürzlich in der Kommission behandelten Freihandelsabkommen mit Malaysia. Bei beiden hat die Kommission gefordert, dass die Nachhaltigkeit im Abkommen berücksichtigt wird. Eine vollständige Trennung der Anliegen, wie sie gewisse Parteien nach wie vor fordern, ist schlicht nicht mehr vertretbar. Aufschlussreich ist zum Beispiel die Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte der Universität Zürich zum Freihandelsabkommen mit China. Hier wird die Kohärenzpflicht der Schweiz juristisch belegt, und zwar so weit, dass sie die Verantwortung der Schweiz für das Verhalten ihrer Unternehmen im Ausland umfasst. Die im Mai 2011 verabschiedeten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gehen in die richtige Richtung.

Zum Bericht ganz allgemein: Insgesamt kommen im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung die Umweltaspekte und die nachhaltige Ressourcennutzung für uns Grünliberale zu kurz. Es wird lediglich auf gut einer Seite das Thema "Energie und Umwelt" abgehandelt. Das reicht nicht. Die internationale Diskussion zum Thema Green Economy respektive die grüne Wachstumsstrategie werden nur stichwortartig, am Rande erwähnt. Es gibt keine Analyse, keine Handlungsoptionen. Erfreulich sind hingegen die klaren Aussagen zu den externen Herausforderungen, zur Verknappung der natürlichen Ressourcen, zur Akzentuierung dieser Problematik durch den Klimawandel und zur fehlenden Kostenwahrheit der Atomenergie. Hier weist der Bericht auf die wirtschaftliche Relevanz hin. Allerdings handelt es sich nicht nur um externe Herausforderungen. Was fehlt, sind auch hier die konkreten Handlungsvorschläge. Wir fordern den Bundesrat auf, diese in den nächsten Bericht zu integrieren. Wir Grünliberalen haben hier wiederholt Vorschläge formuliert, zum Beispiel zur Haftungsfrage bei der Atomenergie.

Zu den sieben konkreten Vorlagen: Die Grünliberalen werden dem Freihandelsabkommen mit Montenegro zustimmen. Es ist erfreulich, dass mit den Artikeln 36 und 37 die Umweltprinzipien und die Förderung von Handel und Investitionen, die nachhaltigkeitsfreundlich sind, aufgenommen wurden. Auch die drei letzten, unbestrittenen Vorlagen werden wir unterstützen.

Bei den Investitionsschutzabkommen mit Trinidad und Tobago sowie Kosovo werden sich die Grünliberalen bei den Rückweisungsanträgen der Stimme enthalten, den Gesamtvorlagen jedoch zustimmen. Wir erachten einzelne Punkte der Rückweisungsanträge als berechtigt, insbesondere den Punkt, welcher die indirekte Enteignung vor dem Schiedsgericht bei Massnahmen zum Schutz der Umwelt betrifft. Hier besteht ein offensichtlicher Handlungsbedarf. Die ausländischen Investitionen sind für diese Länder respektive ihre Entwicklung jedoch enorm wichtig. Mit den Investitionsschutzabkommen können die Rahmenbedingungen für die Unternehmen, die investieren wollen, verbessert und die Strukturen gestärkt werden. Zudem bezweifeln wir, dass bei einer Nachverhandlung mehr erreicht würde.

Auch beim Rückweisungsantrag zum Freihandelsabkommen mit Tadschikistan wird sich die GLP-Fraktion der Stimme enthalten. Auch hier erachten wir die Anliegen des Rückweisungsantrages teilweise als berechtigt. So ist die Korruption tatsächlich ein Problem, und der Grundsatz der Nachhaltigkeit findet kaum Beachtung. Uns liegt jedoch das ausgehandelte Abkommen vor, nicht ein Mandat. Wir stellen infrage, ob mit einer Rückweisung und erneuten Verhandlungen die gewünschten Ziele erreicht werden könnten; schliesslich wurden diese Anliegen bereits in die Verhandlungen eingebracht.

Vom Bericht nehmen wir, wie gesagt, dankend Kenntnis.