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Slongo Marianne · Ständerat · 2001-06-12

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Nachdem das Büro die beiden Standesinitiativen Aargau und das Kommissionspostulat gemeinsam behandeln lässt, werde ich ebenfalls über alle drei Vorlagen orientieren und Antrag stellen.

Zuerst zur Einführung der Entgeltlichkeit der Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich (00.301): Der Nationalrat hat diese Standesinitiative am 30. November 2000 mit 72 zu 61 Stimmen abgelehnt. Unsere Kommission für Rechtsfragen schlägt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls vor, dieser Initiative keine Folge zu geben. Warum?

Das Parlament hat am 6. Oktober des letzten Jahres im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Verfahren vor kantonalen Gerichten im Sozialversicherungsbereich und die Einführung eines erstinstanzlichen Einspracheverfahrens gutgeheissen. Die Kommission für Rechtsfragen zweifelt daran, dass sich das Initiativziel, nämlich die Anzahl der Verfahren zu verringern und die Gerichte damit zu entlasten, mit der Abschaffung der Kostenlosigkeit der Verfahren allein erreichen lässt. Noch näher abzuklären ist, ob zwischen der Unentgeltlichkeit der Verfahren und der Zunahme der Beschwerden ein Zusammenhang besteht. Es ist nötig, die Möglichkeiten zur Entlastung sowohl der eidgenössischen als auch der kantonalen Gerichte gesamthaft zu prüfen.

Bevor ich weiter auf dieses Anliegen eingehe, möchte ich, wie eingangs erwähnt, kurz auf die Standesinitiative Aargau 00.315, "Arbeitsrecht. Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren", eingehen. Die eidgenössischen Räte stimmten in der letzten Wintersession einer Revision von Artikel 343 des Obligationenrechtes zu. Mit deren Inkrafttreten am 1. Juni dieses Jahres wird die Streitwertgrenze für Verfahren im Arbeitsrecht neu auf 30 000 Franken erhöht. Nach Auffassung der Kommission für Rechtsfragen wäre es nicht sinnvoll, einer Standesinitiative Folge zu geben, die dem erst vor kurzem gefällten Entscheid entgegenläuft. Zudem finden wir es besser, die Frage der Unentgeltlichkeit von Verfahren im Zusammenhang mit der Bundesgerichtsreform zu prüfen. Das Anliegen, mit der Kostenpflicht die Gerichte zu entlasten, ist auf viel Sympathie, insbesondere auch bei mir, gestossen; aber es muss in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden. Welches waren demnach unsere Überlegungen?

Obschon wir in der Kommission verbreitet die Meinung vertreten, die Möglichkeit der Entgeltlichkeit in den Rechtsmittelverfahren sei zu prüfen, betrachten wir den Zeitpunkt der Weiterbehandlung dieser Initiative als nicht ideal, weil diese Fragen im Rahmen der Bundesgerichtsreform ganzheitlich behandelt werden sollten.

Aus diesem Grund haben wir das Postulat 01.3038 an den Bundesrat vorbereitet. Darin bitten wir den Bundesrat, zu prüfen und Bericht darüber zu erstatten, einerseits ob und wie erstinstanzliche Verfahren ausgebaut oder eingeführt werden können, die unentgeltlich sind und die Vermittlung, Schlichtung, Mediation usw. ermöglichen, sowie andererseits ob und wie dafür alle Beschwerdeverfahren des Bundesrechtes vor Kantons- und Bundesbehörden entgeltlich auszugestalten sind.

Bei den erstinstanzlichen Verfahren von Bund und Kantonen sollen möglichst gütliche Einigungen zustande kommen, sodass Beschwerdeverfahren vermieden werden können. Diese wären unentgeltlich. Bei den Beschwerdeverfahren, sowohl bei kantonalen als auch bei Bundesinstanzen, könnte eine Kostenpflicht eingeführt werden. Diese Kostenpflicht - beispielsweise für die Sozialversicherung - könnte jedoch in der Höhe begrenzt werden.

Namens der Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie erstens, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben, und zweitens, diese wichtigen Anliegen mittels des vorgeschlagenen Postulates durch den Bundesrat ganzheitlich prüfen zu lassen.