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preparatory:AB 135885

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Sie werden festgestellt haben, dass Artikel 6, der mit dem schönen alten Ausdruck "Wasenmeister" überschrieben ist, aufgehoben wird, weshalb hier der Einleitungssatz angepasst wird.

Wichtiger ist aber, dass mit dem letzten Satz von Artikel 3 Ziffer 1 in der bestehenden Fassung der Bundesrat beauftragt wird, die Aus- und Fortbildung der amtlichen Tierärzte zu regeln. Die bestehende Beschränkung auf die amtlichen Tierärzte ist heute überholt, da auch amtliche Fachexperten und Fachassistenten mit Vollzugsaufgaben betraut sind. Um die Professionalisierung im Veterinärbereich sicherzustellen, müssen Personen, die solche Vollzugsaufgaben wahrnehmen, auch richtig ausgebildet werden.

Sie werden dann bei der Beratung des neuen Absatzes 1bis von Artikel 53 feststellen, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Aus- und Weiterbildung von Personen zu regeln, die Funktionen beim Vollzug dieses Tierseuchengesetzes wahrnehmen.

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