Schmid Martin · Ständerat · 2012-03-07
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Ich habe zu Artikel 31a zwei Anträge gestellt, nicht weil ich ein Spezialist im Bereiche der Tierseuchenbekämpfung bin, sondern weil mir aus staatspolitischen Gründen ein Grundsatz wichtig ist, nämlich der Grundsatz des Äquivalenzprinzips: Es soll derjenige entscheiden, der eben auch die finanziellen Konsequenzen trägt.
Man sieht, dass Artikel 31a erstmals eine Rechtsgrundlage für eine landesweit einheitliche, zeitlich befristete Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen schafft. Mit dieser Grundlage bin ich einverstanden, denn ich glaube, es ist wichtig, dass im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie eben auch der Bund eine Führungsrolle übernimmt.
Im Gegensatz zur ständerätlichen Kommission hat der Nationalrat entschieden, dass in Bezug auf die Einführung einer solchen Abgabe der Bund die Entscheidungskompetenzen haben soll, dass er sich gleichzeitig aber, sofern er eine solche Abgabe erhebt, auch an den Kosten beteiligen muss. Die ständerätliche Kommission sieht jetzt vor, dass der Bund die Kompetenz erhält, eine solche Abgabe zeitlich befristet einzuführen, dass er sich aber nicht an den Kosten beteiligt, sondern diese Kosten wären dann von den Kantonen und den Tierhaltern, also in der Regel auch von den Bauern, zu tragen.
Damit bin ich nicht einverstanden. Nach meiner Meinung sollten wir, gerade auch als Ständeräte und Vertreter der Kantone, eine Regelung schaffen, die zwar die Kompetenz beim Bund belässt, aber der Bund soll im Einvernehmen mit den Kantonen handeln und sich gleichzeitig auch an den Kosten beteiligen. Denn stellen Sie sich vor: Was würde es für einen Aufschrei geben, wenn wir umgekehrt eine Regelung beschliessen würden, dass die Kantone einen Beschluss fassen und der Bund die Rechnung übernehmen müsste! Ich glaube, da sind wir uns alle einig - eine solche Konzeption sollte in unsrem Staatswesen nicht beschlossen werden. Wenn Sie jemals auf kantonaler oder Gemeindeebene politisiert haben, wissen Sie, dass dort das Gleiche gilt: In der Regel übernimmt immer diejenige Ebene die Kosten, die entscheidet.
Deshalb stelle ich Ihnen hier den Antrag, dass der Bund gemäss meiner Fassung von Absatz 1 diese Abgabe nur im Einvernehmen mit den Kantonen einführen kann.
Gerade auch im Bereich der Tierschutzgesetzgebung oder der Tierseuchenbekämpfung ist der Bund ja auf die Kantone und auf die Veterinärämter angewiesen, die diese Beschlüsse vor Ort zu vollziehen haben. Hier braucht es ein gemeinsames Handeln und nicht eine vom Bund diktierte hoheitliche Entscheidungskompetenz, die nicht mit den Kantonen abgesprochen ist. Auch der Vollzug ist doch viel besser gewährleistet, wenn in Absprache und im Einvernehmen mit den Kantonen gehandelt wird. Das ist mein Antrag zu Absatz 1.
In das Konzept passt dann aber auch, dass der Bund - wenn er schon entscheidet - sich auch an den Kosten beteiligt. Im Nationalrat war eine Mehrheit der Auffassung, dass es nicht angehen könne, dass der Bund selbst entscheidet, sich aber dann nicht an den Kosten beteiligt. Deshalb lautet mein zweiter Antrag, der Antrag in Bezug auf Absatz 3, dahingehend, dass sich der Bund auch an diesen Kosten zu beteiligen habe. Ich meine, es ist aus staatspolitischer Sicht richtig, dass derjenige, der bestellt, auch einen Teil der Rechnung übernimmt; damit ist auch garantiert, dass Beschlüsse nicht auf dem Buckel der anderen gefasst werden.