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AB 135934

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-07

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es soeben gesagt: Diese Sondermassnahme im ersten Massnahmenpaket aus dem Jahr 2011 war tatsächlich ein Erfolg. Wir schätzen das auch so ein. Die Schweiz hat sich geoutet, die Schweiz hat Projektgesuche eingereicht; es sind innerhalb von acht Wochen rund tausend Projektgesuche eingereicht worden. Wir haben in der KTI die Zahl der Mitarbeiter im Team für die Forschungs- und Entwicklungskapazität innerhalb kürzester Zeit verdoppelt.

Die Experten sind gekommen, sie haben sich rufen lassen, sie haben über Nacht neu priorisiert und mitgeholfen, diese Aktion zu einem Erfolg zu machen. Es wurden x zusätzliche Evaluationssitzungen abgehalten. Man hat die Gesuche mit herkömmlichen, hohen Ansprüchen an die Qualität behandelt. Trotzdem war es in der kurzen Zeit, die zur Verfügung stand, nicht möglich, alle Gesuche abzuwickeln. Herr Ständerat Freitag hat es gesagt: Etwa die Hälfte der Gesuche konnte gar nicht behandelt werden. Die erste Hälfte wurde nach dem Prinzip "first in, first served" behandelt. Von dieser ersten Hälfte wurde die Hälfte tatsächlich gutgeheissen und mit Geld unterstützt - im Durchschnitt mit etwa 460 000 Franken.

Für mich ist diese Aktion eine gute Aktion gewesen, eine Aktion, die in schwieriger Zeit - wir haben sie aufgrund des starken Schweizerfrankens ausgelöst - die Innovationswelt dieses Landes etwas in Bewegung gesetzt hat. So gesehen möchte ich natürlich schon, dass man nicht mit Stop-and-go weiterfährt. Deshalb kommen wir und sagen: Der Bundesrat will mit dem Nachtragskredit I die Zustimmung des Parlamentes erwirken, um im Jahr 2012 zusätzlich zum Normalkredit dieses Jahres 60 Millionen Franken zur Verfügung zu haben.

Weshalb wollen wir diese 60 Millionen Franken im Nachtrag I bewilligen lassen? Es geht jetzt darum, dass wir keine Zeit verlieren. Die Projektgesuche wurden eingereicht, sie konnten nicht behandelt werden. Wir gehen davon aus, dass mit den Zusatzmitteln die hochqualifizierten Projekte aus dieser Sonderaktion jetzt noch berücksichtigt werden können und das Momentum der ganzen Aktion auf diesem Weg aufrechterhalten werden kann.

Der Nachtragskredit I hat also den Rahmen von 60 Millionen Franken: 40 Millionen sind zusätzliche Mittel, die gesprochen werden sollen, und 20 Millionen sind Mittel, die bereits zur Verfügung gestanden hätten, aber nicht ausgegeben werden konnten, allerdings verpflichtet sind. Ich kann das Projekt mit diesen zusätzlichen 60 Millionen Franken vernünftig voranschieben. Ich bin mir bewusst, dass wir auch ein bisschen Badwill ausgelöst haben und dass es auch Molltöne gab; von diesen war auch schon die Rede. Wir wollen jetzt dafür sorgen, dass die wirklich guten Projekte nachträglich noch herausgefischt, behandelt und dann einer positiven Lösung zugeführt werden können. Es geht also nicht um eine kurzfristige Einmalaktion, die wir da ausgelöst haben, sondern um die Verstetigung der Innovationsmittel, denn das Land lebt von der Innovation.

So gesehen bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir über den Nachtragskredit I zu zusätzlichen Mitteln kommen und die Aktion verstetigen wollen.

Aus formalen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.