Heim Bea · Nationalrat · 2012-12-06
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-06
Wortprotokoll
So trocken, wie diese Vorlage daherkommt - sie weckt Emotionen, offenbar nicht nur in der Staatspolitischen Kommission, sondern auch hier im Rat. Wenn Herr Büchler sagt, wir hätten mit dieser neuen Regelung jetzt ein Jahr lang gelebt und wir hätten gut damit gelebt, dürfen wir schon zumindest ein Fragezeichen setzen. Diese Meinung scheinen nicht alle zu teilen, manche machen hier ihrem Unbehagen mit ihren Fragen Luft.
Hier geht es um die parlamentarische Initiative des Ständerates. Es ist der Ständerat, der uns daran erinnert, dass das Parlament ein Parlament und kein "Scribament" ist und dass es wichtig ist, am Grundsatz der mündlichen Beratung, am Rederecht festzuhalten. Er wünscht, qualitativ vertiefte Entscheide fällen zu können, das Pro und das Kontra zu kennen und aufgrund dessen entscheiden zu können.
Bis vor Kurzem hat sich ja der Nationalrat an den Grundsatz gehalten, bei umstrittenen Vorstössen eine kurze Debatte zu führen. Dieser Grundsatz ist heute der Effizienz halber infrage gestellt. Aber wie gesagt: Wenn zu den einzelnen bestrittenen Vorstössen der Urheber, die Urheberin keine Replik gegenüber der bekämpfenden Person anbringen kann, kennt man das Pro und Kontra nicht.
Natürlich kann man so sehr viele Vorstösse erledigen - aber die Frage lautet: Was heisst erledigen? Nationalrätin Humbel hat es gezeigt: Bei Vorstössen, die der Bundesrat zur Annahme beantragt und die nachher bekämpft werden, bleibt ja nichts anderes übrig, als sie wieder in einer anderen Variante auf die Traktandenliste zu bringen. Damit häufen sich die Vorstösse an. Was das Büro an Effizienz zu gewinnen glaubt, wird damit auch wieder zunichtegemacht.
Mit anderen Worten: Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, unserem Antrag zu folgen und den Antrag des Büros abzulehnen.