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Altherr Hans · Ständerat · 2013-03-11

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-11

Wortprotokoll

Geschähe es nicht im Auftrag der Redaktionskommission, würde ich es nicht wagen, die Ruhe der Behandlung dieses Geschäftes zu stören. Nun stört sich aber die Redaktionskommission an Absatz 2 von Ziffer II der Vorlage. Absatz 2 lautet: "Es" - gemeint ist dieses Gesetz - "tritt am 1. Januar 2014 in Kraft." Diese Formulierung entspricht nicht den gesetzestechnischen Richtlinien. Sie könnte zu Problemen führen, wenn gegen diese Vorlage - natürlich wider Erwarten - das Referendum ergriffen und wenn das Gesetz im Referendum angenommen würde. Dann wären wir nämlich vermutlich im Jahr 2014, und wir hätten hier eine Bestimmung, welche das Gesetz rückwirkend in Kraft setzen würde, was fragwürdig wäre.

Deshalb hat die Redaktionskommission entschieden, hier den Wortlaut zu ändern und den heutigen gesetzestechnischen Richtlinien anzupassen. Absatz 2 von Ziffer II sollte deshalb für die Schlussabstimmung lauten: "Es" - gemeint ist das Gesetz - "tritt unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2014 in Kraft. Andernfalls" - d. h., wenn das Referendum ergriffen und das Gesetz angenommen wird - "bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten." Das Resultat wird höchstwahrscheinlich dasselbe sein wie mit der Formulierung, die hier auf der Fahne steht, aber wir vermeiden so ein Präjudiz für künftige Gesetze.

Deshalb werden wir das so in die Schlussabstimmung bringen.

Wir haben in der Redaktionskommission noch darüber diskutiert, weil es sich an der Grenze zu einer materiellen Änderung befindet. Wir haben darüber diskutiert, ob ich hier einen Einzelantrag stellen soll. Das hätte dann aber dazu geführt, dass das Geschäft nochmals an den Nationalrat zurückgegangen wäre. Diese Schlaufe können wir so vermeiden.

Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme.