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AB 136195

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-11-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass Handlungsbedarf besteht: Es müssen mehr Ärztinnen und Ärzte aus- und weitergebildet werden. Wie eben gesagt wurde - sowohl von Frau Ständerätin Savary wie jetzt auch von Frau Ständerätin Häberli-Koller -, sind in der Zwischenzeit doch Massnahmen des Bundes und der Kantone ergriffen worden. Diese haben bereits zu Erfolgen geführt. Neben diesen zahlreichen Projekten sind vor allem auch die Bemühungen der Universitäten hervorzuheben, die die Anzahl der Studienplätze zwischenzeitlich erhöht haben - auch das wurde vorhin bereits erwähnt -, bei der Uni Zürich um 60 Plätze. Auch bei der Uni Lausanne sowie anderen Universitäten werden Vorbereitungen in dieser Hinsicht getroffen.

Wir empfehlen Ihnen, die Motion abzulehnen, und zwar im Wesentlichen aus drei Gründen:

1. Ein Grund liegt darin, dass die Kompetenz zur Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen zu Studiengängen an Hochschulen im Bereich der Kantone liegt - das wurde richtigerweise auch bereits gesagt. Der Bund hat gar keine Möglichkeit, den Numerus clausus auf Kantonsebene aufzuheben.

2. Der Numerus clausus ist nicht der entscheidende Grund, weshalb wir herkömmlich zu wenige Ärztinnen und Ärzte ausgebildet haben, sondern es sind vielmehr die nicht mehr in genügender Anzahl vorhandenen klinischen Ausbildungsplätze. Aber da wird Remedur geschaffen, wie eben gesagt.

3. Der Numerus clausus ist, das sei noch in Erinnerung gerufen, ein effizientes Selektionsinstrument. Die Erfolgsquoten an Universitäten, die den Numerus clausus kennen, sind sehr viel höher als die Erfolgsquoten an Universitäten, die keinen Numerus clausus kennen. Am einen Ort sind sie bei 80 bis 90 Prozent, und am anderen Ort, wo keine Numerus-clausus-Selektionen durchschritten werden müssen, ist die Erfolgsquote nur bei 50 Prozent.

Es wurde soeben auch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) erwähnt. Das HFKG wird ab dem 1. Januar 2015 in Kraft sein. Es wird ab diesem Zeitpunkt dann der Hochschulrat sein, der über die kostenintensiven Bereiche bestimmt, und das auf Antrag der Rektorenkonferenz. Also auch damit wird Ihr Anliegen, Frau Ständerätin Häberli-Koller, aufgefangen. [PAGE 944]

Das gesagt: Wir sind unterwegs, wir sind auf dem richtigen Kurs unterwegs. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.

[VS]