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AB 136229

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie, auch diese Motion abzulehnen.

Zunächst können wir festhalten, dass die Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag Klarheit über Diskussionen, die im Vorfeld geführt worden sind, geschaffen hat: Man will an dieser allgemeinen Wehrpflicht festhalten. Nun hat der Bundesrat, das kommt der Motion der grünliberalen Fraktion zumindest teilweise entgegen, mit dem Bericht "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus", den Sie auch schon zur Kenntnis genommen haben, festgelegt, dass er nach dieser Abstimmung eine Arbeitsgruppe einsetzt, eine Studienkommission zum Dienstpflichtsystem. Die Fragen, die dort geprüft werden, sollen aber nicht so weit gehen, wie das Herr Fischer jetzt ausgeführt hat. Die Aufgaben dieser Studienkommission sind im Bericht, den Sie zur Kenntnis genommen haben, festgelegt. Ich zitiere aus dem Aufgabenkatalog: "Die bisher allein im Zivilschutz geleistete Schutzdienstpflicht sollte auch in einer anderen Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes, z. B. Feuerwehr, Sanität, oder in Nichtregierungsorganisationen, die in den Kantonen anerkannte Partner des Bevölkerungsschutzes sind, z. B. Rotes Kreuz, Samariter, Redog, oder in einer sozialen Institution geleistet werden können." Hier möchten wir also die Frage prüfen, ob die Dienstpflicht anstatt im Zivilschutz auch in anderen Sicherheitsinstitutionen erfüllt werden kann. Das wäre eine Erweiterung und geht etwas in die Richtung der Motion, ist aber eingegrenzt.

Wir sagen auch, dass die Armee, das Auffüllen der Bestände der Armee, weiterhin Priorität haben soll, eröffnen aber die Möglichkeit, dass dort, wo zu wenig Führungspersonal besteht, auch geprüft werden soll, ob Militärdiensttaugliche statt in der Armee zu kleinen Teilen zur Füllung der Bestände oder zur Erfüllung der Kaderpflichten direkt in eine andere Organisation, z. B. in den Zivilschutz, eingeteilt werden können. Diese Studienkommission soll ebenfalls prüfen, wie weit die Organisation des Zivildienstes in den Verbund dieser Sicherheitsinstrumente integriert werden soll. Das geht etwas in die Richtung, in welche die Motion weist. Der Auftrag ist aber eingegrenzt. Dieser Bericht geht denn auch stark auf die Bedürfnisse der Kantone ein. Wir müssen ja in diesem Bereich mit den Kantonen zusammenarbeiten, weil überall die Kantone für diese Bereiche zuständig sind.

Andere Punkte, die in der Motion der grünliberalen Fraktion aufgeführt sind, sind ohnehin klar. Schweizerinnen können freiwillig Dienst leisten, das ist schon heute der Fall. Ich benütze gerne die Gelegenheit zum Aufruf, hiervon doch etwas mehr Gebrauch zu machen! Der Erwerbsersatz ist ebenfalls geregelt.

Insgesamt beantrage ich Ihnen also, die Motion abzulehnen und die Arbeit dieser Studienkommission und deren Bericht abzuwarten. Diese Ausgangslage und der Bereich, der geprüft werden soll, sind mit den Kantonen abgesprochen, sind auf die Bedürfnisse der Kantone ausgerichtet. Es geht zwar nicht ganz so weit, wie Herr Roland Fischer das offenbar möchte, dafür ist aber klar formuliert, was wir machen wollen. Wir haben mit der Einsetzung der Studienkommission bis zu dieser Volksabstimmung gewartet. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, nachdem die eine Frage geklärt ist, die andere zu klären, in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Ich gehe davon aus, dass ein Teil der Anliegen von Herrn Fischer erfüllt sein wird, wenn der Bericht vorliegt. Das Vorgehen ist vor allem schon mit den Kantonen abgestimmt, weil sie in diese Studienkommission eingebettet sind.

Ich bitte Sie also, das Vorgehen des Bundesrates zu unterstützen und die Motion abzulehnen.