preparatory:AB 136321
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-26
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt eine gesetzliche Anpassung; das ist aus unserer Sicht nicht notwendig, weil uns ein solches Gesetz bei der Zusammenarbeit zu stark einengt und keine anderen Möglichkeiten schafft, als nur dort zusammenzuarbeiten, wo die Menschenrechte eingehalten werden.
Zu Russland, das vom Motionär angesprochen worden ist: So intensiv, wie es geschildert worden ist, sind die militärischen Kontakte mit Russland nicht. Es war bisher ein [PAGE 1704] einziger Offizier im Rahmen eines einmaligen Versuchs an einer militärischen Akademie in Moskau; er hat den Kurs auch abgeschlossen. Es wurden in Andermatt zwei Kurse für Gebirgstruppen durchgeführt, wobei es dort nicht um Kampfführung oder irgendetwas Ähnliches ging, sondern um Rettung im Gebirge. In diesem Bereich ist die Schweiz im internationalen Vergleich eines der führenden Länder. Rettung im Gebirge, Prüfung von Material, Austausch von Material: Das ist letztlich auch wieder etwas, das der Bevölkerung zugutekommt.
Im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist der Austausch mit Russland etwas intensiver. Wir sind aber der Meinung, dass sich auch diese Kontakte mit Russland, die dem Motionär offenbar ganz besonders ins Auge stechen, im Rahmen des Gesetzes bewegen. Wir gehen nicht weiter, als es uns möglich ist. Wir werden keine russischen Soldaten in der Kampfführung ausbilden; das können wir nicht, das wollen wir nicht, das ist auch nicht gefordert. Dass wir als neutrales Land mit allen Ländern dort einen Austausch pflegen, wo es letztlich um den Schutz der Menschen geht - in den Bereichen Rettung im Gebirge, Schutz im Gebirge, Material im Gebirge, Bevölkerungsschutz -, ist nach unserer Meinung möglich und soll mit den Ländern, die angesprochen worden sind, auch in Zukunft möglich sein.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Die gesetzlichen Grundlagen genügen. In der praktischen Durchführung achten wir darauf, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Das betrifft auch den Bereich der Waffenexporte. Hier hat die Schweiz im internationalen Vergleich in allen Bereichen eine sehr, sehr restriktive Praxis. Sie entspricht unserer humanitären Tradition und unserer Neutralität. Damit ist eine Annahme dieser Motion nicht notwendig.