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AB 136329

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Es gibt dafür einen staatspolitisch wichtigen und entscheidenden Grund: Am 13. Februar 2011 haben Volk und Stände die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" deutlich abgelehnt. Bei dieser Abstimmung - Sie erinnern sich - stand genau diese Frage der Heimabgabe der Waffe im Mittelpunkt. Ich glaube, es ist nicht angebracht, einen Volksentscheid, der deutlich ausgefallen ist, nach kurzer Zeit zu korrigieren. Ich bitte Sie also schon aus diesem staatspolitischen Grund, diese Motion abzulehnen.

Ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, dass wir in der Zwischenzeit eine Reihe von Massnahmen getroffen haben, um zu verhindern, dass mit der Heimabgabe Waffen in falsche Hände geraten. So möchte ich daran erinnern, dass jedermann ohne Angabe von Gründen seine Waffe freiwillig im Zeughaus abgeben kann. Es besteht also für jemanden, der die Waffe nicht heimnehmen will, die Möglichkeit, diese zu deponieren. Er muss das weder begründen, noch hat er entsprechende Kosten zu tragen. Damit ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit eigentlich Rechnung getragen.

Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wir seit anderthalb Jahren bei der Rekrutierung eine Sicherheitsprüfung der zu Rekrutierenden machen, um festzustellen, ob der entsprechende künftige Wehrmann gewalttätig werden könnte. Das hat dazu geführt, dass wir einigen jungen Leuten keine Waffe geben bzw. dass wir diese Leute nicht einteilen. Auch hier haben wir also mit grösster Sorgfalt reagiert. Wir prüfen heute jeden Stellungspflichtigen im Hinblick auf sein Vorleben, wenn Sie so wollen; wir haben eine restriktive Prüfung eingeführt. Angehörige der Armee erhalten keine Taschenmunition mehr. Wir haben eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die wir auch umsetzen. So werden zum Beispiel Angehörige des Kaders, Kommandanten, darin geschult, ihre Soldaten zu prüfen. Wir konnten dann auch die Kriterien festlegen, anhand derer entschieden wird, ob diese ihre Waffen abgeben müssen oder nicht. In einer Rekrutenschule oder einem WK können Problemfälle auftreten; man kann sie behandeln und die Waffe entsprechend nicht mehr abgeben. Es gibt auch die Möglichkeit für Angehörige, Anzeige zu erstatten; dann wird die Waffe weggenommen. Es gibt eine Reihe von weiteren Punkten.

Insgesamt haben wir den Entscheid des Volkes, das sich ausdrücklich für die Heimabgabe der Waffe - das war der Kern dieser damaligen Diskussion - ausgesprochen hat. Und wir vom VBS haben eine Reihe flankierender Massnahmen getroffen, um zu verhindern, dass durch die Heimabgabe die Waffe in falsche Hände gerät. Auch wer aus dem Militärdienst ausscheidet und seine Waffe behalten will - das sind inzwischen nur noch 10 Prozent der Wehrmänner -, hat einen Waffenerwerbsschein vorzulegen, damit er die Waffe erwerben kann. Damit, meinen wir, haben wir dem Anliegen eigentlich Rechnung getragen.

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

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