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Maurer Ueli · Bundesrat · 2012-02-29

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-02-29

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen und noch einmal zu sagen: Der Bundesrat war ursprünglich gegen diese Motion, weil er der Meinung ist, dass im militärischen Dienstbetrieb eigentlich genügend Anlaufmöglichkeiten bestehen. Das Geschäft ist in der Zwischenzeit so weit fortgeschritten, dass wir mit dieser Modifikation, die die nationalrätliche Kommission vorgenommen hat und die im Nationalrat eine Mehrheit gefunden hat, leben können.

Eine Ombudsstelle darf nicht den bestehenden Dienstbetrieb stören. Das hat Herr Minder eigentlich gesagt. Wir haben einmal den Dienstweg, auf dem man sich beschweren kann. Das ist im Dienstreglement geregelt, und Armeeangehörigen, die irgendwelche Probleme haben, steht der Dienstweg zur Verfügung. Ein probates Mittel ist auch der Armeeseelsorger, also der Feldprediger. Er wird in sehr vielen Fällen eingesetzt, und das funktioniert ebenfalls. Diese Motion fordert aber ein zusätzliches Instrument, nämlich einen Ombudsmann. Das heisst nicht, dass der Feldprediger seine Aufgabe nicht mehr erfüllt, aber der Ombudsmann wäre ein zusätzliches Mittel. Wenn Sie die Motion annehmen, wäre wohl ein zusätzliches Instrument zum Amt des Feldpredigers oder Armeeseelsorgers, wie es jetzt besteht, zu schaffen.

Weshalb können wir uns vorstellen - und das waren dann auch die Überlegungen des Motionärs -, trotzdem eine Ombudsstelle zu schaffen oder Ihre Motion dann umzusetzen? Wir haben wie überall in der Gesellschaft zusätzliches Frustrationspotenzial, und die Frustrationen werden dann über die neuen Medien ausgelebt, was entsprechende Wellen schlägt und nach raschen Lösungen verlangt. Ein Ventil für diese Frustrationen stellt der Abgang in den Zivildienst dar. Wenn Leute sich unverstanden fühlen, wählen sie nicht den Dienstweg, sondern das Formular, um in den Zivildienst umgeteilt zu werden. Hier könnte möglicherweise eine Ombudsstelle zusätzlich schlichten, eingreifen, Gespräche führen und sich anbieten. Das wäre eine dieser Möglichkeiten.

Die Kadernachwuchsproblematik ist ebenfalls etwas, was schon immer Konfliktpotenzial geboten hat; das hat in letzter Zeit aber zugenommen. Auch dort ist der Weg oft jener über den Zivildienst, wenn wir Leute für den Kadernachwuchs, für eine Unteroffiziersschule aufbieten wollen; so will man dem Kaderaufgebot ausweichen. Wir haben in diesem Bereich sehr viele Zivildienstabgänge. Hier wäre es denkbar, dass wir mit einer Ombudsstelle das eine oder andere Gespräch führen und Wehrmännern eine zusätzliche Stelle bieten könnten. Sie hätte den Anstrich einer gewissen Unabhängigkeit, die dem Armeeseelsorger, dem Feldprediger, nicht immer attestiert wird, in den meisten Fällen allerdings schon.

Wenn Sie die Motion annehmen, wird es für den Bundesrat darum gehen, folgende Fragen zu klären: Wer hat Zugang zu diesem Ombudsmann, nur Wehrmänner oder auch Familienangehörige? Wann hat man Zugang zu diesem Ombudsmann, nur im Militärdienst oder auch ausserhalb? Wie hat man Zugang, schriftlich, mündlich, telefonisch, persönlich? Mit welchen Gründen kann man an diesen Ombudsmann gelangen? Wir sind daran, das etwas zu strukturieren, um Ihnen, wenn Sie die Motion annehmen, einen Vorschlag zu machen. Die gesetzliche Grundlage würde mit einer Änderung des Militärgesetzes geschaffen, die auf 2015 in Kraft träte. Die Stelle würde dann öffentlich ausgeschrieben, und es würde, Herr Jenny, damit dann allenfalls eine neue Generation abgewählter Nationalräte angesprochen, nicht die heutige. (Heiterkeit)

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir eigentlich im Dienstbetrieb die Mittel haben, um die Probleme zu lösen. Allerdings - das ist ja der Hintergrund der Motion - gibt es zusätzliches Konfliktpotenzial, neue Medien, Leute, die rasch einen Bescheid haben wollen, die eine Anlaufstelle wollen. So gesehen könnten wir uns einen Ombudsmann vorstellen. Es wäre aber einzuschränken, wer wie, wann, wo und warum Zugang hat. Es darf nicht dazu kommen, dass ein Ombudsmann den Dienstweg ausser Acht lässt. Im militärischen Dienstbetrieb geht es wie in einer Firma darum, den Dienstweg einzuhalten; der Vorgesetzte ist verantwortlich. Wir haben den Armeeseelsorger, den Feldprediger, der ebenfalls für viele Probleme zuständig ist, und man müsste den Zugang zu einer solchen Ombudsstelle beschränken, sodass es nicht einfach zur Umgehung des Dienstweges kommt. Das habe ich auch schon früher ausgeführt.

So könnten wir damit leben und würden Ihnen einen entsprechenden Vorschlag machen.