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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-06-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Herrn Plattner wird es mir fast noch einmal "gschmuech", wie man auf Schweizerdeutsch sagt, bei der Frage, ob es für ein Nichtkommissionsmitglied überhaupt erlaubt sei, sich zu äussern. Ich habe beim Studium dieser Unterlagen eine grosse Hochachtung vor der Arbeit der Kommission erworben; ich möchte der Kommission und ihren Helfern dafür herzlich danken.

Für uns Nichtkommissionsmitglieder wird es eben besonders schwierig, die Frage zu entscheiden, ob man der Kommission folgen kann. Die Gentechnologie wirft grundsätzliche Wertfragen auf. Sie haben diese eindrücklich diskutiert und hier in der Debatte erneut dargestellt. Ich meine, es sei etwas eine Frage der Grundhaltung, mit der man an diese Vorlage herangeht. Es geht um die Frage, ob man die Sache im Rückspiegel oder mit einem Scheinwerfer auf die Zukunft ausgerichtet in Angriff nimmt. Sie haben festen Boden in einer Werthaltung gesucht, und wir als Nichtkommissionsmitglieder müssen dies wahrscheinlich erst recht tun.

Wenn ich den Entwurf richtig verstehe, sind Sie von einem Vorrang der Gesundheit des Menschen gegenüber bestimmten Umweltgütern, von einem Vorrang der Umwelt gegenüber der Forschung und in einem gewissen Sinne auch gegenüber der Wirtschaftsfreiheit von Biotechunternehmen ausgegangen. Das schiene mir an sich richtig.

Trotzdem bleiben eine Reihe von Unsicherheiten. Es gibt ungeklärte Fragen. Gewisse Wirkungen der Gene sind noch nicht genügend bekannt. Gewisse gentechnische Eingriffe haben Nebenwirkungen, die man nicht überblicken kann, vor allem dann, wenn sie ungezielt eingesetzt werden. Es gibt eine gewisse unkontrollierte Verbreitung der GVO schon durch die Natur selber, beispielsweise über die Landesgrenzen. Ich erinnere mich gut an einen entsprechenden Fall, den ich in einer früheren Amtstätigkeit intensiv zu bearbeiten hatte. Aber es gibt auch harmlose Anwendungen; es gibt kontrollierbare Anwendungen. Insofern sind wir eben in einer schwierigen Konfliktlage.

Wenn wir eine Antwort suchen, scheint es nahe zu liegen - wie das Herr Plattner auch gemacht hat -, nach einer verbindlichen Wertordnung zu suchen, und das kann nur die Verfassung sein. Wir sind als Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht nur nach unserer persönlichen Wertordnung gefragt, sondern gemäss der Wertordnung der Verfassung. Die grundrechtliche Wertordnung der Verfassung ist - das scheint mir wichtig zu sein - nicht einfach restriktiv. Sie ist nicht nur eine Missbrauchsverfassung. Sie operiert nicht nur mit Verboten. Die Verfassung ermöglicht ein konstitutives Grundrechtsverständnis, einen konstitutiven Grundrechtsschutz. Sie erlaubt es, mit positiven Schutzpflichten - und mit den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Wahrung der biologischen Vielfalt - zu argumentieren. Damit scheint mir, dass fast von vornherein ein Moratorium oder auch nur ein teilweises Moratorium verfassungsrechtlich fragwürdig, wenn nicht sogar verfassungswidrig ist. Die Verfassung verlangt eine Missbrauchsgesetzgebung und gestattet nicht einfach ein generelles Verbot. Sie verlangt differenzierte, gezielte Schranken in den einzelnen Bereichen, eben dort, wo besondere Gründe vorhanden sind.

Mir scheint auch, ein Moratoriumsantrag wäre sachlich widersprüchlich. Wenn der Rat so vorgeht, wie die Kommission das vorgeschlagen hat, und sich durch das ganze Gesetz hindurcharbeitet und insbesondere Artikel 6 zustimmt, kann man dann nicht im Nachhinein ein Moratorium beschliessen, ohne sich in einen sachlichen Widerspruch zu verrennen, so scheint es mir.

Schliesslich noch zu einer anderen kritischen Anforderung, die sich aus der Verfassung ergibt: Für mich - eigentlich nicht für mich, sondern für die Verfassung - ist es ein Gebot der Demokratie. Unsere Verfassung verlangt, dass die "wichtigen" Bestimmungen, wo dies möglich ist, in die Verfassung selber aufgenommen werden. Zu den wichtigen Bestimmungen gehören die Beschränkungen der verfassungsmässigen Rechte, gehören die Rechte und Pflichten der Einzelnen. Sie gehören ins Gesetz, nicht in eine Verordnung und auch nicht an die Verwaltung delegiert. Also wäre es doch wohl ein Sündenfall, wenn man unbestimmte Regelungen, beispielsweise eine Interessenabwägungskompetenz, an die Verwaltung weitergeben würde, wo das eben nicht nötig und sachlich anders regelbar ist. Das sind Hintertüren, etwa wenn man auf die überwiegenden Interessen verweist, wo dies nicht nötig ist. Das ist schon von der Demokratie her fragwürdig.

Ich bitte Sie also, angesichts dieser eindrücklichen Arbeit der Kommission, die präzise Kriterien, Haftpflichtnormen, Strafvorschriften, Verjährungsbestimmungen usw. festgelegt hat, nun diesen Weg durchzustehen. Es wird ohne ihn sehr, sehr schwierig sein, derartige Bewilligungen zu erhalten. Alles andere droht die Zukunft zu blockieren.

Ich bitte Sie um Eintreten auf die Vorlage.