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Minder Thomas · Ständerat · 2012-02-29

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Zu meinem Antrag zu Absatz 4: Sie kennen alle den Fall Erwin Beyeler. Der Bundesanwalt wurde von der Vereinigten Bundesversammlung nicht wiedergewählt. Die Finanzdelegation beider Räte hat im September 2011 eine saftige Abgangsentschädigung bewilligt, dies, obwohl keine rechtlichen Grundlagen vorhanden waren. Für mich ist das ein Skandal. Ein demokratisch abgewählter Bundesanwalt - zur Abwahl hat es anscheinend auch einen Grund gegeben - darf doch nicht noch zusätzlich einen goldenen Fallschirm erhalten. Ein solcher Fall ist [PAGE 43] hier noch verwerflicher als in der Privatwirtschaft, weil Steuergelder im Spiel sind. In der Privatwirtschaft schädigen wir die Unternehmen, beim Staat schädigen wir den Bürger, den Steuerzahler. Es genügt, dass in der Privatwirtschaft solche blöden Dinge gemacht werden. Da müssen wir handeln, und zwar jetzt.

Ich weiss, dass die Besoldung der Bundesanwälte in einer eigenen Verordnung geregelt ist, doch wir sollten den Fall Erwin Beyeler zum Anlass nehmen, solche Dinge jetzt auch bei der Richterverordnung zu korrigieren, damit das nicht mehr vorkommt. Es gibt keine bessere Chance, als das jetzt mit dieser parlamentarischen Initiative bei der Richterverordnung einzubringen, ganz im Sinne von "gouverner, c'est prévoir".

Es gibt keinen, aber wirklich keinen plausiblen Grund, warum ein abgewählter Richter oder eine abgewählte Richterin eine Abgangsentschädigung erhalten soll. Und wenn diese Amtsperson von sich aus vor dem Ende ihrer Amtszeit zurücktritt, dann braucht sie diese Abgangsentschädigung erst recht nicht. Abgangsentschädigungen sind out; sie sind nicht nur out, sie sind mit der jetzigen unklaren Gesetzgebung auch nicht durchsetzbar, denn ein Richter hat keinen klassischen Arbeitsvertrag, sondern ein Mandat - das ist ganz wichtig. Rein juristisch ist das ein Unterschied, denn eine Abgangsentschädigung kann nur nach dem Ende eines Arbeitsvertrages ausbezahlt werden. Das heisst mit anderen Worten: Es gibt für Amtsträger juristisch eigentlich gar keine Abgangsentschädigungen.

Auch die Gerichtskommission sieht hier Handlungsbedarf. Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus einem Schreiben von Reto Wehrli, dem damaligen Präsidenten der Gerichtskommission: Die Finanzdelegation "stellte bei dieser Gelegenheit fest, dass die Rechtsgrundlage betreffend den Anspruch auf eine Abgangsentschädigung im Falle einer Nichtwiederwahl nicht nur für den Bundesanwalt, sondern auch für weitere Funktionen, welche durch die Bundesversammlung auf Amtsdauer gewählt werden, unklar ist, und bat die Gerichtskommission, diese Rechtsgrundlage zu beseitigen". Sie bat also nicht, diese zu prüfen, sondern, sie zu beseitigen. Sie erkennt also, dass die Gesetzesgrundlage unklar ist. Somit ist es an uns Gesetzesmachern, das klarer zu regeln.

Ich bitte Sie, hier ein Zeichen zu setzen und meinen Antrag zu unterstützen, um vorzukehren, dass wir in Sachen Richterentlöhnung nie einen Fall Beyeler haben werden. Wenn wir im Aktienrecht, worüber ich ja aufgrund meiner Initiative auch Bescheid weiss, die Abgangsentschädigungen verbieten - wir sind daran, das zu machen -, müssen wir dies auch bei der Richterverordnung tun.

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