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Casanova Corina · 2011-05-31

Casanova Corina · Graubünden · 2011-05-31

Wortprotokoll

Nach dem bisherigen Artikel 5a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer müssen Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Eintragung im Stimmregister alle vier Jahre erneuern. Das funktioniert zwar in der Regel gut, aber diese Regelung konnte zum Verlust des Stimmrechts von Auslandschweizern führen, auch wenn sie regelmässig an Abstimmungen teilnahmen. Dies wurde seitens der Auslandschweizer Stimmberechtigten als Diskriminierung empfunden. Aus diesem Grund wurde 2002 die Verordnung angepasst, und es wurde eine vorgedruckte Karte eingeführt, die die Auslandschweizer zusammen mit dem Stimmmaterial unterzeichnet und datiert zurücksenden konnten. In der Bundeskanzlei gingen zu dieser Regelung niemals Reklamationen ein.

Mit der parlamentarischen Initiative Meyer Thérèse wird eine zusätzliche Vereinfachung verlangt. Danach erneuern Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Anmeldung mit jeder Stimmabgabe. Für die Stimmabgabe via Vote électronique konnte im Rahmen ausführlicher Kommissionsberatungen eine modifizierte Lösung getroffen werden. Zurzeit sind rund 125 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer immatrikuliert und damit stimmberechtigt.

Der Bundesrat kann sich dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates anschliessen. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die weiteren Vereinfachungen beim Stimmrecht für Auslandschweizer auf breites Wohlwollen stossen. Der Wunsch nach möglichst bürgerfreundlichen Regelungen ist berechtigt. Gleichzeitig muss aber die Verwaltung sicherstellen können, dass der Grundsatz, dass eine Person nur einmal abstimmt, gewährleistet ist. Die Grundlage dafür stellen genaue und aktuelle Stimmregister dar. Diese Aufdatierung gestaltet sich bei Auslandschweizern naturgemäss schwieriger. In der Beratung der ständerätlichen Kommission wurde denn auch die Frage allfälliger [PAGE 363] Missbräuche thematisiert. Wie der Berichterstatter gesagt hat, haben wir auch dem Anliegen zugestimmt, alle Massnahmen zu treffen, damit kein Missbrauch stattfinden kann.

Der Bundesrat hat keine Kenntnis von systematischen Missbräuchen. Es ist aber darauf zu verweisen, dass Unregelmässigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Das heisst zwar nicht, dass Manipulationsabsicht dahintersteckt, aber eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden. Der Bundesrat sieht sich in seiner Stellungnahme deshalb auch in der Pflicht darzulegen, dass der stetige Abbau jeglicher Kontrollmechanismen eines Tages auch Missbräuchen und Mehrfachabstimmungen Vorschub leisten könnte. Das hindert den Bundesrat wie gesagt nicht daran, sich dem Kommissionsantrag anzuschliessen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.