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preparatory:AB 136538

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Hier geht es um das Auskunftsrecht, eine Frage, die in der Vergangenheit immer wieder debattiert worden ist. Bis heute gilt ja folgende Regelung: Wenn jemand wissen wollte, ob er in den Staatsschutzakten verzeichnet ist, bekam er die immer gleichlautende Antwort durch den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, dass er sich vergewissert habe, dass alles rechtmässig ablaufe. Aber diese Auskunft sagte nichts darüber aus, ob diese Person verzeichnet war oder nicht. Man wollte nicht, dass der Anfrager über die Anfrage [PAGE 371] Rückschlüsse ziehen könnte, ob er beim Nachrichtendienst bekannt war und beobachtet wurde.

In der letzten Zeit hat die GPDel angeregt, dass man hier eine Anpassung vornehmen soll. Eine Möglichkeit wäre gewesen, die Regelung im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes zu übernehmen. Der Bundesrat hat sich jetzt für diese datenschutzrechtliche Variante entschieden, und die Kommission hat sich dem angeschlossen.

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