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Lauri Hans · Ständerat · 2007-03-06

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06

Wortprotokoll

Nachdem nun, glaube ich, die ganze Kommission gesprochen hat - nein, es gibt noch ein paar wenige Ausnahmen -, möchte ich nur noch etwas ergänzen und möglichst nichts wiederholen. Aber es scheint mir wesentlich zu sein, dass das Plenum jetzt hier ganz konkret erlebt hat, in welchem Dilemma sich die Kommission befand, in welchem Umfeld sie über Monate ihre Diskussionen führte und zum Schluss kam, dass es keinen Königsweg gibt, der alle einigermassen überzeugt, sondern es gibt nur etwas: einen Weg, von dem wir hoffen, dass er dann auch zum Ziel führt und dass er realisiert werden kann.

Sie haben auch aus den verschiedenen Voten heute Vormittag, beispielsweise von Frau Sommaruga, gehört, wie man gegen jede Lösung mit Argumenten antreten kann, mit denen man sicher Stimmung machen kann, die aber am Schluss nicht sachdienlich sind. Es hat mich Folgendes gestört: Wenn man eine generell-abstrakte Lösung hätte, wie sie Kollege Schweiger dargestellt hat, kommt man mit dem Einzelfall Vekselberg und sagt, dass man auch den damit bevorteilt. Das ist nicht auszuschliessen, und ich lege Wert darauf, dass man solches hier thematisiert und dass man entscheidet im Wissen darum, dass es immer Einzelfälle gibt, die stossend sind. Es gibt auch Einzelfälle, die stossend sein könnten, wenn man alle Aktionäre befreien oder bevorteilen würde.

Wir müssen heute dazu stehen, dass wir keine Vorlage haben - und wir wollen sie auch nicht haben -, die allgemein das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung löst. Vielmehr wollen wir dieses Problem nach der Arbeit der Kommission für die KMU lösen, für diese Leute, die mit ihrem Kapital das Risikokapital zur Verfügung stellen und die heute bei den Dividendenerträgen im Übermass besteuert werden.

Weshalb ich aber das Wort ergreife: Frau Forster und Herr Frick haben etwas gesagt, das für unsere Meinungsbildung noch gefährlich sein könnte. Beide haben nämlich argumentiert, dass auf der Stufe der Kantone ja in zahlreichen Fällen derartige Vorlagen vom Volk akzeptiert worden und durchgegangen seien. Das ist an sich nicht zu bestreiten. Aber ich muss beiden Vorrednern sagen, dass in den Kantonen die Frage, die wir jetzt seit einer Stunde thematisieren, nie in dieser Breite und mit diesen Erkenntnissen diskutiert wurde, weder die Frage der Verfassungsmässigkeit - sie stellte sich dort auch nicht in derselben Art wie bei uns - noch die Frage nach der Verbindung mit dem Sozialversicherungsrecht, mit dem AHV-Recht. Das wurde dort nicht diskutiert. Das ist nicht nur eine Meinung von mir, sondern die Kommission hat das hinterfragt; die Vertreter der Kantone haben sich vor der Kommission so geäussert, was man in den Protokollen nachlesen kann. Daraus schliesse ich eben wie Kollege Schiesser, dass man heute mit der Argumentation und den Entscheiden vorsichtig sein sollte.

Das hat mich dann dazu bewogen, für 70 Prozent einzutreten. Wenn wir wirklich eine Vorlage wollen, bei welcher man diese beiden Elemente weg- und abräumen kann, dann muss man sich für 70 Prozent entscheiden. Das war für mich der Grund, im Wissen darum, dass das aus einer rein wirtschaftlichen Optik heraus nicht das Optimum ist.