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Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-06

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Die Diskussion veranlasst mich als Kommissionsmitglied, mich kurz zu drei Punkten zu äussern.

1. Zunächst zur Hektik, welche die Frage der Verfassungsmässigkeit ausgelöst hat: Es gab Gutachten, die hochgespielt wurden, die Diskussion wurde angeheizt. Aber schauen wir das Ergebnis an! Beide Gutachten besagen, 60 Prozent seien verfassungsmässig. Daran gibt es keinen Zweifel. Ich begreife, dass die Hektik bei den Gegnern der Vorlage noch heute anhält; sie ist ihre Munition für die laufende Diskussion. Bei mir allerdings nicht, denn beide Gutachten - sie sind nichts anderes als qualifizierte Meinungsäusserungen, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, und weder Lehrsätze noch das Evangelium - bestärken mich darin, dass 60 und 70 Prozent verfassungsmässig sind. Es ist also keine Hektik am Platz.

2. Herr Leuenberger hat in seinem Votum Dividenden gegen Renten ausgespielt: Wie würden es Rentner verstehen, wenn Dividenden steuerlich ermässigt und Renten voll besteuert würden? So lautete ungefähr seine Frage. Nun, eine Rente wird einmal besteuert, eine Dividende zweimal: das ist der Unterschied! Würden Renten zweimal besteuert, so würden wir uns wehren. Wenn Dividenden doppelt besteuert werden, müssen wir ebenfalls abbauen. Das ist die Frage. Wir beseitigen damit eine Benachteiligung, eine Bestrafung all jener, die sich unternehmerisch engagieren. Wir beseitigen eine Strafe, die seit Jahrzehnten angedauert hat.

Nun kommen wir zur entscheidenden Frage, wie hoch denn die Reduktion sein soll, wenn wir die Doppelbelastung abbauen wollen. Die genauen Zahlen kann niemand angeben; sie sind von zu vielen Faktoren im jeweiligen Steuersystem abhängig. Sicher wissen wir aber: Bei 70 Prozent ist die Doppelbelastung mit grösster Wahrscheinlichkeit noch nicht abgebaut, bei 60 Prozent ist sie es wahrscheinlich zu einem grösseren Teil. Es gibt auch Indikatoren, die das belegen; der Bund hat hier keine Pionierleistung vollbracht. Die Kantone haben sie vollbracht: Inzwischen haben 13 Kantone die Doppelbelastung bereits gemildert, in zwei weiteren steht die Milderung kurz vor der Einführung. Alle diese Kantone haben die Rechnung gemacht, wie weit sie den Satz reduzieren müssen, damit die Doppelbelastung abgebaut wird. Alle, mit Ausnahme von zweien, sind bei einem Satz angelangt, der zwischen 40 und 50 Prozent liegt. Das Ergebnis ist deutlich. Wenn der Satz etwa in dieser Grössenordnung liegt, ist die Doppelbelastung abgebaut. Darum sind 60 Prozent ganz sicher konform.

Ich kann Ihnen übrigens erklären, dass mein Name deshalb nicht auf der Fahne figuriert, weil ich an der entsprechenden Abstimmung nicht teilnehmen konnte; aber ich gehöre ebenfalls zur Minderheit.

3. Zum Votum von Kollege Schiesser: Er hat sehr vorsichtig argumentiert, im Sinne von "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach". Er sagte, er fürchte das Referendum; allein aus referendumspolitischen Gründen schlage er sich ins Lager der 70-Prozent-Befürworter. Aber auch hier stellt sich die gleiche Frage: Es gab bereits in 14 Kantonen Abstimmungen, und es gab heftige Abstimmungskämpfe. Entschieden haben nicht nur Landsgemeinden, wo vielleicht eine Neigung zu emotionalen Lösungen besteht und wo der Besteuerungssatz kurzfristig wie die Zahl der Gemeinden reduziert werden kann. Es fanden vielmehr in 13 Kantonen Volksabstimmungen mit Referendumskämpfen statt, und das Volk hat sich überall recht deutlich - mit Mehrheiten bis 80 Prozent - für die Sätze von 40 und 50 Prozent entschieden. Deshalb glaube ich, dass dieselben Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch bei der Bundesvorlage für 60 Prozent stimmen werden, so wie sie im Kanton für 40 und 50 Prozent gestimmt haben.

Das veranlasst mich, dass ich, eben auch aus referendumstaktischen Gründen, mit der Minderheit bei 60 Prozent bleibe.