Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06
Wortprotokoll
Es geht hier um den Schuldzinsenüberhang von 50 000 Franken, wie ihn das heutige Recht vorsieht. Der Ständerat wollte das zunächst auf Grundpfandschulden beschränken. Wir sind aber davon abgekommen, und der Einfachheit halber schlagen wir Ihnen vor, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen. Damit kann das heute geltende Recht weitergeführt werden. Der Abzug eines Schuldzinsenüberhangs von 50 000 Franken über die privaten Schuldzinsen im Umfang der nach Artikel 20 und 21 DBG steuerbaren Vermögenserträge hinaus bleibt damit auch in Zukunft möglich.