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David Eugen · Ständerat · 2007-03-06

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte mich noch zu drei Punkten äussern.

1. Kollege Hans Lauri hat soeben die Meinung angesprochen, dass es in jedem Kanton anders sei und daher in jedem Kanton andere Teilbesteuerungssätze festgelegt werden müssten. Wenn es stimmen würde, dass man so argumentieren kann, müssten wir das natürlich auch bei der Bundessteuer berücksichtigen. Wenn die Vorbelastung rechnerisch eine Rolle spielen würde, dann müssten wir das bei der Bundessteuer korrekterweise berücksichtigen und die Leute dort je nach Kanton unterschiedlich belasten; das kann es doch nicht sein.

Wir haben uns - es ist so bei der Bundessteuer - für eine pauschalisierte Lösung entschieden. Wir haben das Mass festgesetzt nach Abwägung aller Komponenten, einmal der AHV, dann der Steuersätze der Kantone, der Steuersätze des Bundes bei der Einkommenssteuer und bei der Körperschaftssteuer. Dann sind wir zu einer Grösse gekommen, bei der für alle Schweizerinnen und Schweizer diese Elemente einigermassen berücksichtigt sind, zu diesen 70 Prozent. Diese Überlegung stimmt sowohl auf kantonaler Ebene wie auch auf Bundesebene, zumal es noch so ist, dass es sehr viele Leute gibt, die zwar in dem einen Kanton wohnen, ihre Aktiengesellschaft aber in irgendeinem anderen Kanton haben. Es ist auch für die Kantone unmöglich, zu berücksichtigen, wie hoch im Einzelfall eine Vorbelastung durch die [PAGE 28] Körperschaftssteuer ist. Ich möchte gar nicht von den Leuten sprechen, die ihre Aktiengesellschaften noch im Ausland haben. Es geht hier um eine grundsätzliche Erwägung: Wo werden die Limiten überschritten? Übrigens machen die Kantone genau dasselbe, indem sie gesagt haben: 60 Prozent.

Nun wird gesagt, wir müssten nichts tun, es sei ja selbstverständlich, dass es sich so oder so einrenkt. Wenn wir wissen, dass heute in den Kantonen Sätze von 25 Prozent, von 30 Prozent, von 40 Prozent festgelegt sind - alles Sätze, die deutlich unter dem liegen, was die Verfassung nach neuesten uns vorliegenden Erkenntnissen zulässt -, dann können wir dem nicht zustimmen. Ich glaube, wir sind als Kantonsvertreter sicher den Kantonen verpflichtet, wir sind aber auch der Verfassung verpflichtet und müssen das - dürfen es auch, finde ich - deutlich sagen, auch wenn es um die Frage der Autonomie der Kantone geht. Diese Autonomie hat eben ihre Grenzen in der Verfassung, das ist so, und daran müssen sich einfach alle halten.

2. Kollege Schweiger hat gesagt, es wäre ein erstmaliger Akt, wenn wir diese Vorschrift machen würden. Genau das Gegenteil trifft zu. In Artikel 7 Absatz 4 des Steuerharmonisierungsgesetzes - ich bitte Sie, das nachzulesen - hat der Bundesgesetzgeber abschliessend definiert, welche Einkünfte teilweise oder ganz steuerbefreit sind. Der Bundesgesetzgeber hat das abschliessend gesagt, mit Recht, das ist auch so vorgesehen, und es ist unbestritten, dass nur der Bundesgesetzgeber festlegen kann, welche Einkünfte teilweise oder ganz steuerbefreit sind. Das können die kantonalen Gesetzgeber nicht mehr tun. Es ist also umgekehrt: Wir würden jetzt von dem abweichen, wenn wir die Freistellung von Einkünften, die der Steuerharmonisierung unterliegen, delegieren würden.

3. Zur Verfassungsgerichtsbarkeit: Es wird die Hoffnung an das Bundesgericht geknüpft, es werde es dann schon richten. Hören Sie den kantonalen Finanzdirektoren zu, hören Sie, was diese dazu sagen! Sie wissen aus zehn Jahren Erfahrung, dass begünstigende Steuervorschriften nie vor das Bundesgericht kommen. Es gibt gar keinen Kläger, der eine begünstigende Steuervorschrift vor das Bundesgericht bringen würde. Wer soll im Kanton Glarus, der die am meisten begünstigende Vorschrift hat - 25 Prozent oder gar 20 Prozent -, vor das Bundesgericht ziehen und sich deswegen beschweren? Das gibt es nicht. Das Bundesgerichtsgesetz lässt auch nur jemanden zu, der beschwert ist; aber es ist eben niemand beschwert, sondern die Leute sind begünstigt. Das haben die Finanzdirektoren im Übrigen erkannt, und sie sagen, das sei das Problem bei der Umsetzung der Steuerharmonisierung, dass bei begünstigenden Vorschriften das Bundesgericht gar nicht zum Zug komme.

Ich möchte mit der Minderheit verhindern, dass wir auf diesem Weg weitergehen, und ich bitte Sie, das auch zu tun.