AB 136711
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Wie bereits bei der Eintretensdebatte angekündigt, lehnt die SP-Fraktion die Unternehmenssteuerreform II ab, wenn sie sozial nicht massiv korrigiert wird. Die Vorlage des Bundesrates hatte bereits soziale Schieflage, was Sie nun aber aus dieser Vorlage gemacht haben, ist klar verfassungswidrig und verletzt die rechtsgleiche Behandlung der Steuerpflichtigen.
Grossaktionäre mit einem Anteil von 10 Prozent an einer Unternehmung bezahlen nurmehr die Hälfte der ordentlichen Steuern auf ihren Beteiligungseinkünften. Das Resultat ist eine krasse Unterbesteuerung der Dividenden, wie das auch Professor Robert Waldburger festgestellt hat. Das ist verfassungswidrig. Es verletzt den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung aller Einkommen. Privilegiert wird damit eine ganz kleine Minderheit von 2 bis 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Diese Vorlage führt zu einer ganz klaren Verschiebung der Steuerbelastung, weg von den Kapitaleinkommen hin zu einer Mehrbelastung der Lohneinkommen. Gleichzeitig reisst sie Löcher zum einen in die Kassen der Sozialversicherungen von mindestens 100 bis 200 Millionen Franken, zum anderen in die Kassen der öffentlichen Hand - von Bund, Kantonen und Gemeinden - von mindestens 950 Millionen Franken, so, wie die Beschlüsse des Nationalrates heute lauten. Liquidationsgewinne werden entlastet, ohne dass der Nachweis einer wirtschaftlichen Notwendigkeit erbracht werden müsste. Quasi-Wertschriftenhändler sollen in Bezug auf die Kapitalgewinne begünstigt besteuert werden, wobei Sie heute notdürftig eine Korrektur beschlossen haben, deren steuerliche Folgen Sie noch nicht einmal kennen.
Die Vertreter von der bürgerlichen Seite versuchen, diese Vorlage als KMU-Förderung zu verkaufen. Das ist reiner Etikettenschwindel. Ich verweise nochmals auf die Botschaft. Die Mehrheit der KMU ist - lesen Sie es nach auf Seite 4814 - in der Rechtsform der Personengesellschaft organisiert. Diese werden aber im Vergleich zur nun beschlossenen begünstigten Dividendenbesteuerung benachteiligt. 65 Prozent sind Personengesellschaften. Herr Bundesrat Merz, mit dieser Vorlage werden nicht die von Ihnen vielgerühmten Metzger und Bäcker, die das volle Risiko tragen, entlastet. Nein, es sind eine Handvoll von Unternehmern - zum Beispiel in diesem Saal die Herren Spuhler, Wandfluh, Schneider-Ammann, Noser usw. -, die in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert sind und deren Dividendeneinkünfte nur mehr zur Hälfte besteuert werden sollen.
Diese einseitige Privilegierung ist nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich falsch. Sie lösen damit keine Investitionen aus, da Sie die Ausschüttung begünstigen und die Fremdfinanzierung zudem noch benachteiligen; und das alles ohne irgendeinen Anlass, denn die Schweiz ist bereits heute einer der besten Standorte für Unternehmungen, wie alle Untersuchungen zeigen. Das Problem der Schweiz ist langfristig ein stabiles Wachstum aufgrund der fehlenden Kaufkraft der unteren und mittleren Einkommen. Jetzt haben wir eine kurze Wachstumsperiode, bereits droht für das nächste Jahr ein Einbruch. Wir sollten aus dem Ausland gelernt haben, dass die Entlastung von Unternehmern keine Wachstumsimpulse auslöst, im Gegenteil. Was wir brauchen, sind Mehrausgaben zugunsten der unteren und mittleren Einkommen und der öffentlichen Hand. Aber genau das behindern Sie, indem Sie neue Löcher in die öffentlichen Kassen reissen.
Wir sagen heute Nein zu dieser Vorlage, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen. Wir lehnen diese Privilegierung einer kleinen Minderheit von Steuerpflichtigen ab, und wir werden sie auch mit dem Referendum bekämpfen.