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preparatory:AB 136716

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte mich zu dieser Problematik nicht parteipolitisch äussern, sondern mit Sicht auf diese beiden Dossiers. Da sieht es wie folgt aus:

Zum ersten Punkt: Mit Steuerpaketen haben wir keine guten Erfahrungen gemacht, das hat die Volksabstimmung im Jahr 2004 klar gezeigt; diese sollte man verhindern. Wir haben hier im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung immerhin einen Teil, nämlich die Besteuerung im Fall der indirekten Teilliquidation, aus dem Hauptgeschäft herausgenommen, haben ihn separiert, auch dringlich behandelt, in der Meinung, man müsse das separat zur Entscheidung bringen können. Jetzt können Sie doch nicht auf der anderen Seite wieder ein familienpolitisches Problem gleichsam in diese Vorlage hineinbringen, das geht nicht. Wir wissen auch nicht, ob wir allenfalls bei der Besteuerung des Quasi-Wertschriftenhandels auch eine Separierung vornehmen müssen. Das würde dafür sprechen, dass wir keine Pakete machen.

Zweitens glaube ich, dass wir in beiden Fällen gute Gesetzgebung machen, und das ist gewissermassen auch ein Kompliment an Sie, an das Parlament. Ich finde, die Art und Weise, wie man die Unternehmenssteuerreform II aufgegleist hat, ist eine gute. Wir haben heute Entscheide getroffen, die im Rahmen der Differenzbereinigung in Teilbereichen noch Anpassungen erfahren werden, aber die Marschrichtung stimmt: Das ist gute Qualität! Dasselbe kann man, das werden Sie dann sehen, von der Ehepaarbesteuerung, von der Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe sagen. Wir haben dort, gestützt auf die Vernehmlassung im ersten Umgang, Erfahrungen gesammelt, Meinungen eingeholt, Anhörungen gemacht, und wir sind zum Schluss gekommen, dass die sogenannte Kombilösung, die wir Ihnen präsentieren werden, eine optimale, eine austarierte, eine gute Variante ist. Auch das ist gute Gesetzgebungsarbeit; der Ständerat hat sie ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Ein letzter Punkt: Ich habe immer gesagt, die beiden Vorlagen sollten zum gleichen Zeitpunkt entscheidungsreif werden. Das gelingt uns jetzt, indem wir beide Vorlagen bis Ende dieses Jahres zu Ende beraten und darüber befinden können. Ich bin auf dieses Ergebnis eigentlich auch ein bisschen stolz, denn man hat uns gesagt, das werde nie gehen, es werde zwei Geschwindigkeiten geben, die Unternehmensbesteuerungsvorlage solle vorgezogen und die Familien- bzw. Ehepaarbesteuerungsvorlage in zweiter Priorität behandelt und entsprechend verschoben werden. Das ist nicht so. In beiden Fällen ist man jetzt entscheidungsreif, und ich habe hier Vertrauen in das Schweizervolk: Das Schweizervolk wird diese Projekte in Volksabstimmungen - so sie kommen - zu würdigen wissen. Davor müssen wir keine Angst haben. Das alles spricht dafür, diese beiden Vorlagen heute nicht miteinander zu verknüpfen.