Spuhler Peter · Nationalrat · 2006-10-04
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich habe einen Minderheitsantrag gestellt, der verlangt, dass die Beschlüsse, die wir heute treffen, mit den Beschlüssen zur Ehepaarbesteuerung zusammengefasst, integriert werden. Warum habe ich das gemacht?
Wir haben hier dringend notwendige Steuerreformvorhaben auf der Unternehmerseite und, wie ich glaube, für die bürgerliche Mehrheit hier im Saal durchaus auch bei der Ehepaarbesteuerung vorliegen. Beide Vorlagen sind unbestritten. Beide Vorlagen haben wir auch sehr gut mit den Kantonen vorbereitet, und sie sind auch von den Finanzdirektoren in dieser Form, sage ich mal, gutgeheissen worden. Wenn wir die von der linken Seite bereits angekündigte Referendumsabstimmung gewinnen wollen, müssen wir hier einen bürgerlichen Schulterschluss machen, zusammenstehen und durchmarschieren.
Es wird immer wieder das Argument vorgebracht: Ja, machen wir bitte nicht den gleichen Fehler wie beim Steuerpaket, über das im Jahr 2004 abgestimmt wurde. Ich glaube, diese beiden Geschäfte sind grundverschieden. Alle wissen, warum wir dieses Steuerpaket beim Volk nicht durchgebracht haben. Wir haben damals bei der Wohneigentumsbesteuerung den Karren überladen und auch die Kantonssouveränität stark geritzt. Beide Punkte sind bei dieser Integration nicht vorhanden. Ich möchte Sie daher bitten, hier einem bürgerlichen Schulterschluss zuzustimmen und sich nicht von der linken Seite auseinanderdividieren zu lassen. Wir kriegen diese Vorlagen nur sicher durch, wenn die Kantone wie alle drei bürgerlichen Parteien zusammenstehen.
Ich war vorletzte Woche geschäftlich im Ausland und konnte die Fraktion bei der Behandlung der Unternehmenssteuerreform leider nicht als Fraktionssprecher vertreten. Darum noch zwei Worte zu den Ausführungen von Herrn Rechsteiner von heute Morgen: Ich kann es nicht mehr hören, wenn das Unternehmenssteuerpaket dauernd gegen die AHV ins [PAGE 1488] Felde geführt wird. Wir haben keine Ausfälle bei der AHV. Heute läuft es bei der Steuerverwaltung so ab: Wenn Sie als Unternehmer einen zu hohen Lohn beziehen, weil Lohn heute steuerlich weniger belastet ist als ausgeschütteter Gewinn, kommt irgendwann die Steuerverwaltung und rechnet Ihnen unter dem Stichwort "verdeckte Gewinnausschüttung" Gewinn auf. Warum soll das nicht auch in die andere Richtung möglich sein, wenn wir Unternehmergewinne zukünftig weniger besteuern, die Wirtschaft ankurbeln, Wohlstand generieren, Arbeitsplätze absichern? Warum soll es nicht möglich sein, wenn hier irgendjemand Missbrauch betreibt und einen solch kleinen Lohn und einen solch grossen Gewinn herausnimmt, dass es zukünftig halt "verdeckte Lohnbezahlung" heisst und ihm ein Teil des Lohnes aufgerechnet wird? Keiner auf der bürgerlichen Seite will mit diesem Steuerpaket die AHV aushöhlen. Glauben Sie nicht solchen Zahlen und solchen Behauptungen; die stimmen schlichtweg nicht.
Jetzt nochmals zu meinem Minderheitsantrag: Ich hoffe, dass die bürgerliche Seite hier zusammensteht, geschlossen durch diese nicht einfache Referendumsabstimmung marschiert und sich nicht von der linken Seite auseinanderdividieren lässt. Auch der Antrag Loepfe zu Artikel 20 Absatz 1bis DBG mit einer Teilbesteuerung von 60 Prozent gibt hier keine Unterstützung. Nur mit geschlossenen Reihen gewinnen wir, und es ist dringend notwendig für dieses Land, mit diesen beiden Vorlagen vorwärtszuschreiten und längst notwendige Entlastungen einzubringen.