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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2006-09-21

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich werde nun nichts mehr zur Frage der steuerpolitischen Konsequenzen dieser Verschiebung von der Besteuerung der Kapitaleinkünfte zur Besteuerung der Lohneinkünfte - das ist ja das Ergebnis dieser Vorlage - sagen, obschon die steuerpolitischen Konsequenzen für die Lohnabhängigen in diesem Lande durchwegs negativ sind. Die Wachstumseffekte, die wirtschaftlichen Effekte sind auch negativ, wenn in Rechnung gestellt wird, dass die Eigenkapitalien nachher ausgeschüttet werden sollen bzw. die Ausschüttung begünstigt wird.

Ich werde mich einem einzigen Aspekt widmen, das ist die Konsequenz dieser Vorlage auf die Sozialversicherungen, vor allem auf die AHV. Diese Vorlage mit der Verschiebung von den Lohneinkünften zu den Kapitalausschüttungen bewirkt eine massive Einschränkung der Einnahmen der Sozialversicherungen, der Einnahmen der AHV. Die Löhne, die Erwerbseinkommen sind AHV-pflichtig, das wissen Sie alle, während es bei den Dividenden keine Lohnabgaben gibt. Die Effekte dieser Verschiebung sind enorm. Sie machen letztlich, auch nach den Berechnungen der Verwaltung, Beträge in einer Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr aus; das sind erhebliche, es sind grosse Beträge.

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Der Bundesrat selber hatte dies gesehen. Die von Bundesrat Merz verantwortete, in seinem Departement geschriebene Vorlage - die Botschaft datiert vom 22. Juni 2005 - sagt das deutsch und deutlich: "Bei der Festlegung des Masses der Teilbesteuerung auf 80 Prozent" - 80 Prozent war der Vorschlag des Bundesrates - "wurde .... auch auf die Finanzierung der AHV Rücksicht genommen." Modellrechnungen hätten nämlich gezeigt, dass bereits bei einer Teilbesteuerung von 70 Prozent - davon spricht heute auf der bürgerlichen Seite niemand mehr - die Finanzierung der AHV bereits gefährdet wäre. Es wird weiter gesagt, dass bei einem "Teilbesteuerungsmass von 80 Prozent .... die Grenze der verantwortbaren Entlastung" erreicht sei und jedes Teilbesteuerungsmass, bei dem diese 80 Prozent unterschritten werden, zu einer Gefährdung der AHV-Finanzierung führe. Mit anderen Worten: Der Bundesrat selber hat, auch in der Botschaft über die 11. AHV-Revision, einen Teilbesteuerungssatz, der 80 Prozent unterschreitet, als Gefährdung der Finanzierung der Sozialversicherungen bezeichnet.

In der ständerätlichen Kommission sind Berichte eingeholt worden. Diese Berichte haben klar gezeigt, dass der Einnahmenausfall bei den Sozialversicherungen je nach den Werten, von denen man ausgeht, je nach Modellrechnung, zwischen rund 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr liegt. Wir haben jetzt wiederum korrigierte Berichte erhalten, aber auch diese Berichte kommen zu ganz erheblichen Einnahmenausfällen bei der AHV. Es bleiben letztlich Einnahmenausfälle in der Grössenordnung von mehreren Hundert Millionen Franken, die hier zur Diskussion stehen.

Ich muss Ihnen sagen: Einnahmenausfälle bei der AHV in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken sind nicht nichts. Die 11. AHV-Revision schlägt ja Sozialabbaumassnahmen vor, die für die Betroffenen einschneidend sind. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre - das macht rund 450 Millionen Franken aus - führt für die Betroffenen zu ganz einschneidenden Konsequenzen; 450 Millionen Franken! Ungefähr derselbe Betrag, den die Erhöhung des Frauenrentenalters ausmacht, soll jetzt hier über diese Privilegierung der Dividendenausschüttungen, über diese Teilbesteuerungsvorlage, die Sie jetzt verabschieden möchten, wieder verschenkt werden. Die Frauen, die in Zukunft ein höheres Rentenalter haben werden, sollen also das bezahlen, was den Aktionären hier jetzt verschenkt werden soll! Das ist nun etwas, was keiner Volksabstimmung standhalten wird. Man kann hier in diesem Saal beschliessen, was man will, aber die Schweizer Bevölkerung, die Schweizer Beschäftigten werden nicht akzeptieren, dass hier auf diese Art und Weise ein Raubzug auf die AHV-Finanzierung durchgeführt wird! Sie werden nicht akzeptieren, dass sie diese verfehlte Steuerpolitik mit der Verschiebung der Lohneinkünfte auf die Dividendeneinkünfte am Schluss mit Sozialabbau zu bezahlen haben!