AB 136869
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Die Äusserungen des Kommissionssprechers, wonach der Antrag Kiener Nellen angeblich nicht erlauben würde, dass man die stillen Reserven auf die Ersatzbeschaffungen überträgt, sind falsch. Herr Imfeld, Sie verwechseln den Antrag Kiener Nellen zum StHG mit ihrem Antrag zum DBG. Ich bitte Sie, die Anträge korrekt zu behandeln. Wir werden nachher noch darauf zu sprechen kommen.
Zu meinen Minderheitsanträgen: Ich ersuche Sie bei dieser Vorlage, auf jede Teilbesteuerung der Kapitaleinkommen zu verzichten. Es gibt dafür keine Begründung, weder wirtschaftlich noch sozial. Ich bitte Sie auch, sich nicht auf den Basar von Teilbesteuerungssätzen, die Ihnen vorliegen, einzulassen.
Gerechtfertigt wird die erleichterte Dividendenbesteuerung mit der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung. Meines Erachtens ist dieses Argument grundsätzlich falsch, weil [PAGE 1278] Unternehmungen - wie die Unternehmer - auch Wirtschaftssubjekte sind, die getrennt und für sich staatliche Leistungen beanspruchen und dementsprechend auch zum Steuersubstrat beitragen sollen. Aber selbst wenn man dem Dogma der wirtschaftlichen Doppelbelastung folgen wollte, widerspricht das, was Ihnen der Ständerat und Ihre WAK vorlegen, allen Studienergebnissen.
Was besagen die Studien? Von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung kann man allenfalls dann sprechen - ich bitte Sie zuzuhören -, wenn die steuerliche Belastung von Gesellschaft und Aktionärin bzw. Aktionär zusammen grösser ist als diejenige eines Selbstständigerwerbenden oder eines Fremdkapitalgebers. Studien wie die der ERU zeigen, dass dies höchstens dann der Fall ist, wenn die Ausschüttungsquote einer Kapitalgesellschaft regelmässig mehr als 70 Prozent beträgt. Das ist aber sehr selten der Fall. Deswegen kommt der Bundesrat auf Seite 4792 seiner Botschaft klar zu folgendem Schluss: "Würde man diese Frage" - die Frage der wirtschaftlichen Doppelbelastung - "lediglich unter Berücksichtigung der bisher vorgenommenen Belastungsvergleiche beantworten, müsste ein Handlungsbedarf verneint werden." Das ist die einzig richtige Antwort. Leider hat der Bundesrat nicht die Konsequenzen daraus gezogen, und der Ständerat hat es auch nicht getan.
Die Begründungen für diese erleichterte Dividendenbesteuerung sind denn auch laufend geändert worden. Sie haben inzwischen einen Basar von Steuersätzen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, alle Dividenden erleichtert zu besteuern, und zwar im Geschäftsvermögen zu 60 Prozent und im Privatvermögen zu 80 Prozent. Der Ständerat hat dann beschlossen, eine Erleichterung nur bei einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent zuzulassen; dabei sollten die Dividendenerträge im Geschäftsvermögen zu 50 Prozent und im Privatvermögen zu 60 Prozent besteuert werden. Die WAK hat dann noch einen Zacken zugelegt und beantragt Ihnen, dass Dividenden - sei es im Geschäftsvermögen, sei es im Privatvermögen - zu 50 Prozent zu versteuern seien.
Die entsprechenden Einnahmeverluste sind Ihnen bekannt, gemäss Status quo sind es beim Ständerat ungefähr 600 Millionen Franken und beim Nationalrat 776 Millionen Franken. Es gibt keine sachliche Begründung für eine solche Höhe dieser Sätze - weder beim Ständerat noch beim Nationalrat. Was hingegen ganz klar ist, sind die negativen Folgen dieses Vorschlages. Er führt dazu, dass Dividendenbezüger gegenüber Fremdkapitalgeberinnen und -gebern unterbesteuert werden. Er führt dazu, dass Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften bevorzugt werden. Damit ist diese Vorlage nicht etwa KMU-freundlich, wie hier immer behauptet wird, sondern KMU-feindlich. Denn: Welche Rechtsform hat die Mehrheit der KMU in der Schweiz? Es sind grossmehrheitlich, nämlich zu zwei Dritteln, Personengesellschaften.
Sie sehen also, Sie begünstigen hier die Kapitalgesellschaften und nicht die viel beschworenen KMU. Schauen Sie sich einmal die Begünstigungsvorlage an: Da steht nichts von KMU, da steht nichts von Reinvestitionen in Arbeitsplätze, die man mit diesen steuerbegünstigten Dividenden vornehmen soll. Da finden Sie auch keine summenmässige Begrenzung dieser Steuererleichterungen. Nein, Sie schaffen damit klar negative Anreize für die Eigenfinanzierung der Unternehmen und gefährden damit KMU. Sie gefährden damit Arbeitsplätze und die Unabhängigkeit ganz wichtiger Unternehmungen in der Schweiz.
Es bleibt also dabei: Die Teilbesteuerung der Dividenden bedeutet eine unsoziale Begünstigung des Kapitals. Ich bitte Sie, darauf zu verzichten. Wir wollen keinen Raubzug auf Kosten des Steuersubstrats mit ungewissen wirtschaftlichen Folgen, denn eines kann ich Ihnen sagen: Die Vorlage der Unternehmenssteuerreform von 1997 hat im Gegensatz zu dem, was Herr Bührer behauptet hat, keine positiven Wachstumsauswirkungen. Sie können das selber lesen, ich zitiere es Ihnen gerne.