preparatory:AB 136904
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-21
Wortprotokoll
Ausgangslage für die Steuerreform im Unternehmensbereich ist ein internationaler Vergleich, in welchem wir in Bezug auf die Besteuerung von Unternehmen in der Tat gar nicht so schlecht dastehen. Wenn man aber die Situation des Anteilseigners einbezieht, dann verschlechtert sich das Bild sehr rasch. Die Anteilseignersituation ist die Situation des Unternehmers, der die Entscheide zu treffen hat, es ist die Situation derjenigen, denen das Kapital gehört. Das lässt natürlich aufhorchen, denn angesichts der Dynamik des Wettbewerbes, der heute globalisiert ist und schon lange nicht mehr an den Landesgrenzen haltmacht, muss unser Land an sich arbeiten. Wir sind exportorientiert; wir sind darauf angewiesen, dass wir wettbewerbs-, d. h. konkurrenzfähig bleiben. Vor dieser Ausgangslage muss man sich jetzt den zweiten Teil der Unternehmenssteuerreform vorstellen.
Der erste Teil brachte Erleichterungen namentlich im Bereich der Holdinggesellschaften; diese Erleichterungen - das wissen wir in der Zwischenzeit - haben sich ausgezahlt. Man hat damals mit Steuerausfällen gerechnet - das war lauter und richtig -, aber in der Tat hat sich die Situation im Laufe der Zeit völlig gekehrt. Während das Bruttoinlandprodukt seit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform I um etwa 15 bis 18 Prozent gewachsen ist, haben sich die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern der juristischen Unternehmen in der gleichen Zeit verdoppelt. Ich weiss, dass diese beiden Zahlen etwas problematisch zueinander stehen, aber sicher kann man daraus ableiten, dass dank [PAGE 1271] diesen Steuererleichterungen im Holdingbereich eine ungeheuer dynamische Entwicklung stattgefunden hat, die dazu führte, dass am Schluss die Bundeskasse weit mehr profitiert hat, als das vorher der Fall war. Eine ähnliche Entwicklung erwarten wir mit dem zweiten Teil der Unternehmenssteuerreform.
Diese Reform findet im Wesentlichen an drei Schauplätzen statt. Der erste Schauplatz ist die Besteuerung des Anteilseigners mittels Festlegung eines Teilbesteuerungssatzes. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft eigentlich von Anfang an eine Besteuerungsmilderung, eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung für alle Anteilseigner, vorgeschlagen, weil er davon ausging, dass Aktienkapital generell als Risikokapital zu betrachten ist, egal, ob man eine einzige Aktie oder allenfalls gar 100 Prozent der Aktien besitzt. Der Ständerat hat dann in seiner Beratung - und in diesem Punkt ist ihm Ihre WAK gefolgt - diese Anteilseignerschaft verdichtet, indem er gesagt hat: Wenn wir schon eine KMU-Steuerreform machen, dann wollen wir auch dafür sorgen, dass in erster Linie eben die KMU davon profitieren können. KMU sind Unternehmen, bei denen der Unternehmer nicht nur eine Aktie besitzt, sondern eben mindestens 10 Prozent. Es stimmt natürlich, dass sich damit das Substrat der Betroffenen einengt. Aber es engt sich ein und verdichtet sich auf Unternehmen der kleinen und mittleren Grösse, die ihrerseits eben als Arbeitgebende auftreten. Damit ist natürlich auch für die Arbeitgebenden ein Profit gegeben, indem es den Unternehmen besser geht, sie sich entwickeln können und die Steuern nicht zu einem nachteiligen Faktor werden.
Der zweite Schauplatz ist der Bereich des Unternehmens. Hier wollen wir erstens für alle Unternehmen im Bereich der Emissionsabgabe eine weitere Erleichterung schaffen. Das ist eine Fortführung der Unternehmenssteuerreform I. Zweitens wollen wir auf diesem Schauplatz den Kantonen ermöglichen, dass sie bei der Besteuerung von juristischen Körperschaften die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen können. Wir wollen das den Kantonen freistellen. Es ist gar nicht anders möglich, denn auf Bundesebene haben wir im Jahr 1997 die Kapitalgewinnsteuer abgeschafft. Daher ist diese Lösung eigentlich logisch, und sie findet auch bei den Kantonen Anerkennung. In diesem Bereich ist es auch etwas schwierig zu sagen, wie hoch die Steuerausfälle sein werden, weil wir ja nicht wissen, in welchem Ausmass die Kantone von dieser Anrechnung Gebrauch machen werden.
Dann gibt es einen dritten Schauplatz, und das ist der angesprochene KMU-Schauplatz. Hier geht es nämlich um die Beseitigung von vielen Ärgernissen, die sich im Laufe der Zeit gebildet haben. Unternehmen hatten immer wieder darunter zu leiden. Zum Beispiel bei Transaktionen im Bereich von Immobilien, sagen wir bei der Übertragung einer Immobilie vom Privat- ins Geschäftsvermögen oder umgekehrt, wurden Steuern erhoben, obwohl dabei eigentlich gar kein Geld geflossen ist. Oder man musste mit stillen Reserven oder mit vorhandener Reserve Ersatzbeschaffungen machen, wobei Steuerfolgen entstanden. Oder es wurden im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge Steuern erhoben, obschon die Nachfolge noch gar nicht vollzogen wurde usw. Da gibt es auch den Kaminfeger und viele andere, Frau Fässler, die unter solchen Ärgernissen leiden; deshalb wollen wir sie beseitigen. Das sind nicht die grossen Dinge, aber für das Unternehmen - für den Bäcker, den Metzger und den Kaminfeger; die ersteren beiden haben vielleicht noch eine Liegenschaft - sind sie wichtig.
Was ist das Ziel der Unternehmenssteuerreform II? Wir wollen erstens unsere Wirtschaft dynamisieren, und zwar durch freiwerdendes Kapital, indem wir die Ausschüttung begünstigen und damit bewirken, dass dieses Geld wieder in Umlauf kommt, dass es zum Teil auch den Charakter von Risikokapital bekommt. Zweitens wollen wir die Standortpflege betreiben. Vielleicht haben Sie gestern in der "Neuen Zürcher Zeitung" gelesen, was in Holland abgeht. Holland ist ein Land, das in der Grösse mit uns vergleichbar ist und das jetzt auf dem Pfad des Schuldenabbaus ist und parallel dazu die Körperschaftssteuern senkt - eigentlich genau das, was wir tun.
Ich denke, das sind dann unsere Konkurrenten, mit denen wir uns messen müssen. Da müssen wir unseren Standort pflegen, zum Wohle unserer Wirtschaft und für unseren Wohlstand. Deshalb ist diese Unternehmenssteuerreform II eine logische Weiterentwicklung dessen, was bisher geschah.
Ich möchte mich nun noch kurz zu einigen Voten äussern. Ich beginne mit dem Votum von Frau Leutenegger Oberholzer, die das Projekt als einen "Raubzug zugunsten der Grossaktionäre" bezeichnet. Das Bemessungskriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Steuergerechtigkeit sind mir teuer - wie Ihnen, Frau Leutenegger Oberholzer. Das sind Verfassungsgrundsätze, die es einzuhalten gilt. Aber Sie wissen genau wie ich, dass es dazu auch eine entsprechende bundesgerichtliche Rechtsprechung gibt. Abstrakte Begriffe müssen Sie irgendwann konkretisieren. Sie sind nicht direkt aus der Verfassung ableitbar. Ich bin der Überzeugung, dass diese Unternehmenssteuerreform kein "Raubzug" ist. Sie verwechseln meines Erachtens auch grosse Aktionäre und Grossaktionäre. Das ist nämlich nicht dasselbe: Ein grosser Aktionär, das ist einer, der viel Kapital hat. Bei einem KMU kann das mein Bruder sein, der 50 Prozent besitzt, und ich besitze die anderen 50 Prozent. Wenn wir miteinander eine Papeterie als Aktiengesellschaft betreiben, dann sind wir zwei grosse Aktionäre - aber was ist das? Dann gibt es den Grossaktionär, das ist derjenige, der 2 Prozent eines grossen Pharmaunternehmens in Basel besitzt. Das ist doch etwas ganz anderes: Der Grossaktionär, den Sie auch sozialpolitisch vielleicht im Visier haben, wird ja nicht begünstigt. Der grosse Aktionär ist vielmehr der Gewerbler, der eben viele Anteile hat.
Frau Fässler, ich glaube, wir haben eines gemeinsam; wir sind ja beide nicht aufs Maul gefallen, nicht wahr. Wenn Sie bemängeln, dass die Sitzungsplanung nicht optimal war, dann werden Sie ja in Bezug auf die WAK künftig an richtiger Stelle dafür sorgen, dass wir nicht beide morgens um sieben Uhr antreten müssen. Insofern glaube ich, mit den Vorwürfen nichts zu tun zu haben. Aber andere Dinge sind, glaube ich, ernsthafterer Natur. Wenn Sie mir den Vorwurf machen, dass der Ausgleich der kalten Progression eine Nacht- und Nebelaktion war, dann muss ich Ihnen sagen: Lesen Sie das Steuergesetz. Es war doch völlig klar, dass der Auftrag gegeben ist, dass bei Erreichen eines bestimmten Inflationszieles die Progression angepasst werden muss. Das haben wir gemacht. Nehmen Sie jetzt die neue Finanzplanung, und dann werden Sie sehen, dass wir es getan haben. Wir waren angesichts der damaligen Steuerpaketlösung gezwungen, auf diesen Standpunkt aufmerksam zu machen.
Viel wichtiger scheint mir aber in dieser Situation Ihre Aussage, wir hätten im Finanzdepartement keine Erfolge. Da muss ich Ihnen sagen, liebe Frau Fässler, dass das Gegenteil der Fall ist. Wir haben auf der einen Seite die Schiene der Steuerpolitik, und da ist eine Dynamisierung im Gang, die mit der Steuerreform I eingesetzt hat, die wir aufgenommen haben. Wir besprechen jetzt die Unternehmenssteuerreform II; sie ist behandlungsreif. Sie werden heute und allenfalls auch nächste Woche über die Ehepaarbesteuerung zu befinden haben. Sie hätten seit zwanzig Jahren dafür sorgen können, dass das Problem gelöst wird; Sie haben es nicht gemacht - und ich mache es jetzt.
Die Mehrwertsteuer ist ein Dschungel, unzumutbar für die Betroffenen! Wir machen jetzt eine Totalrevision der Mehrwertsteuer; wir werden sie Ihnen im Dezember unterbreiten, und Sie werden die Möglichkeit haben, die Dynamik aus dieser Mehrwertsteuerrevision aufzunehmen. Wir werden im Dezember die Varianten des Steuersystems, Individualbesteuerung versus Splitting, unterbreiten; Sie haben uns dazu aufgefordert, und wir sind so weit, dass wir auch hier etwas Dynamisches vorlegen können. Ich weiss nicht, was Ihre Bemerkungen in dieser Richtung bedeuten.
Auf der anderen Schiene des Finanzdepartementes schauen wir für einen gesunden Staatshaushalt. Der gesunde Staatshaushalt ist die Basis für die gute Tätigkeit unseres [PAGE 1272] Landes, unserer Wirtschaft und für unsere Bevölkerung. Wir haben zwei Entlastungsprogramme gemacht, die zusammen die Ausgaben um 5 Milliarden Franken abgesenkt haben. Dank dieser Absenkung der Ausgaben um 5 Milliarden ist es nun möglich, in der Finanzplanung in den nächsten Jahren wieder schwarze Zahlen zu erreichen. Was soll denn daran schlecht sein? Es gehört doch zu den guten Prinzipien eines Haushaltes, dafür zu sorgen, dass man auf die Dauer nicht mehr ausgibt als man einnimmt! In diese Richtung führt auch unsere Finanzplanung.
Herr Berberat: Natürlich sind im Moment wahrscheinlich etwa 80 Prozent der Bevölkerung nicht im Besitz von Aktien. Es hat aber auch Zeiten gegeben, wo das Verhältnis anders war; namentlich vor dem letzten Börsencrash lag die Zahl bei etwa 60 oder 70 Prozent. Das stimmt; insofern wird wohl in der Schweiz kaum je eine hundertprozentige Aktionärsschaft in der Bevölkerung entstehen. Aber jene Aktionäre, die hier im Fokus der Unternehmensbesteuerung sind, sind eben diejenigen, welche als KMU auch Arbeitgeber sind; das ist wahrscheinlich der wichtige Punkt.
Herrn Fehr Hans-Jürg möchte ich sagen, dass der Steuerwettbewerb an sich für unser Land eine gesunde Sache ist. Der Steuerwettbewerb findet nämlich an drei Orten statt: erstens bei den Einnahmen. Jeder Kanton hat ein Volk, ein Parlament, eine Regierung, die gemeinsam aufgrund von Steuergesetzen über die Einnahmen beschliessen. Zweitens befindet der gleiche Kanton auch über die Ausgaben. Jeder Kanton hat ein Volk, ein Parlament und eine Regierung, die gemeinsam über das Budget und über die Ausgaben beschliessen, sogar mittels des Referendums. Als Zwischenstück gibt es den Finanzausgleich, und ich weiss nicht, was daran schlecht sein soll. Die Kantone sorgen dafür, dass sie gesunde Haushalte haben; sie sorgen dafür, dass sie im Steuerbereich einen guten Standort haben, und deshalb ist ein guter Wettbewerb natürlich nötig.
Ich gebe Ihnen Recht: Die degressive Besteuerung soll man im Auge behalten. Für den Bund kommt sie nicht infrage, und bei den Kantonen wird sie vielleicht auch gelegentlich Grenzen finden. Aber solange in absoluten Zahlen trotz Einführung der degressiven Steuer eben immer noch die oberen Einkommen mehr bezahlen müssen, sehe ich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Steuergerechtigkeit noch nicht in Gefahr, namentlich auch unter dem Aspekt, dass die Kantone die Tariffreiheit haben und für die Abzüge sorgen können.
Frau Genner thematisiert die Ausfälle durch die Kosa-Initiative und stellt sie denen hier bei der Steuerreform gegenüber. Das sind wirklich zwei ganz verschiedene Paar Stiefel. Wenn die Kosa-Initiative angenommen würde, dann würden dem Bundeshaushalt praktisch von Stund an 833 Millionen Franken entgehen, und das wiederkehrend jedes Jahr, weil die Verfassung das so vorsehen würde. Wenn jedoch bei der Unternehmenssteuerreform Ausfälle akzeptiert werden, dann mit der Erwartung und mit der Hoffnung - das hat die Unternehmenssteuerreform I ja gezeigt -, dass dann später eben durch diese Reform wieder mehr Einnahmen entstehen. Das ist eine völlig andere Situation. Wir spekulieren bei diesen Steuerausfällen mit der Dynamik der Wirtschaft, dass dadurch später wieder mehr Einnahmen entstehen. Im Übrigen beträgt der Ausfall durch die Unternehmenssteuerreform II beim Bund - und ich bleibe jetzt strikte beim Bund - 70 Millionen Franken und nicht 833 Millionen. Also müsste man das auch gegeneinander abwägen.
Ich danke Ihnen für diese Eintretensdebatte. Ich empfehle Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten. Ich ersuche Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen und anschliessend das Geschäft zu behandeln.