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preparatory:AB 137035

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir vier Bemerkungen:

1. Wer ist eigentlich Adressat dieser Unternehmenssteuerreform? An wen richtet sie sich? In erster Linie an die KMU, es ist eine KMU-Reform. Da gibt es zwei Formen von Unternehmen, es gibt die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften gibt es in unserem Land etwa 200 000, und diese beschäftigen zusammen mehr als 600 000 Mitarbeitende. Wenn wir hier eine Milderung der Besteuerung ins Auge fassen, hat das auch positive Auswirkungen auf diese Arbeitsplätze. Wir haben in unserem Land mehr als 200 000 Kapitalgesellschaften, die zusammen mehr als 2 Millionen Mitarbeitende beschäftigen. Wir gehen davon aus, dass sich die Belastungsmilderungen bei den Steuern auch hier positiv auf diese Unternehmen und damit auf solche Arbeitsplätze auswirken. Bei den Personengesellschaften steht natürlich die Teilbesteuerung von Dividenden als Milderung der Doppelbelastung im Vordergrund. Aber bei den Kapitalgesellschaften haben wir ja auch eine Erleichterung, über die jetzt heute nicht mehr gesprochen wurde, wonach nämlich der Gewinn an die Kapitalsteuer angerechnet werden kann. Das ist auch eine Erleichterung. Und dann gilt für beide, Kapital- und Personengesellschaften, natürlich die Beseitigung der Ärgernisse. Das sind Steuertatbestände, die zusammenhängen mit der Unternehmensnachfolge, mit der Übertragung von Immobilien, mit der Behandlung von stillen Reserven usw. Ich glaube, man kann nicht sagen, dass von dieser Steuerreform nur ganz wenige Prozent der Bevölkerung profitieren; das ist nicht so.

2. Zum Kippmoment von AHV und Lohn: Da muss man einfach aufpassen, dass man mit den Zahlen jetzt keine Schwierigkeiten anrichtet, indem man einfach pauschalisierend immer wiederholt, das Kippmoment würde dazu führen, dass dann Hunderte von Millionen Franken an AHV-Beiträgen fehlen. Das stimmt so auf jeden Fall nicht. Ich glaube, die Unterlagen haben gezeigt, dass das Kippmoment bei 70 Prozent zwischen Dividende und Lohn neutral ist. Es lohnt sich also nicht, bei 70 Prozent aus Gründen der AHV von Dividende auf Gehalt zu gehen oder umgekehrt. Daher gibt es dort auch keine Ausfälle. Bei 60 Prozent ist die Situation ganz unwesentlich anders, indem dort zwar gewisse Ausfälle an AHV-Beiträgen in Kauf genommen werden, aber wir nachweisen können, dass infolge des Wachstumseffektes der Unternehmenssteuerreform diese Ausfälle in der AHV eben wieder kompensiert und auf längere Frist sogar übertroffen werden.

Man muss also mit diesen Zahlen sehr vorsichtig sein. Ich möchte auch sagen, dass das Kippmoment im Grunde genommen für jeden Kanton ein bisschen anders ist, denn es hängt auch davon ab, wie die Kantone die Vermögensbesteuerung gestalten. Daher ist es eben auch nicht möglich - und damit komme ich jetzt zu diesem Artikel - und auch nicht sinnvoll, dass Sie für die Kantone einen Teilbesteuerungssatz beschliessen, weil je nach Ausgestaltung die optimale Situation zwischen etwas über 50 und um 70 Prozent herum liegt. Bei den meisten ist es zwischen 60 und 70 Prozent. Daher sollte man in diesem Punkt nicht legiferieren.

Was ist das Ziel der Unternehmenssteuerreform? Es ist in erster Linie die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung.

3. Jetzt zur Frage des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen beim Steuerharmonisierungsgesetz: Das Steuerharmonisierungsgesetz ist eine Art Forum, auf dem sich der Bund und die Kantone treffen. Es ist natürlich nötig, dass man sich bei diesen Forumsbegegnungen einig wird. Aber die Voraussetzungen seitens der Kantone zu dieser Einigkeit sind noch nicht da. Die Kantone haben bei der Anhörung in der WAK-SR im Oktober oder November 2005 klar gesagt, sie wollten nicht, dass die Sätze seitens des Bundes via Steuerharmonisierungsgesetz festgelegt würden. Sie haben diese Aussage dann später auch wiederholt. Deshalb rechtfertigt es sich nicht, den Kantonen hier und heute einerseits die Abzüge und andererseits die Sätze - sie machen nämlich eigentlich den Steuerföderalismus aus - gewissermassen einfach so über Nacht wegzunehmen. Das müsste auf jeden Fall mit ihnen abgestimmt werden.

4. Zur Frage des Vorbelastungstests: Das Problem ist schon da, aber auch hier haben wir mit den Kantonen Gespräche geführt. Die Kantone haben gesagt, es sei einfach zu kompliziert und administrativ zu aufwendig. Sie müssen sich praktisch vorstellen, wie wir daherkommen wollten, wenn wir für alle diese Aktien die Vorbelastungstests zwischen den Kantonen, zum Teil im Ausland, machen müssten. Ich glaube, gemessen an dem, was wir hier vorschlagen, würden wir die ganze Sache komplizieren.

Damit komme ich zum Antrag des Bundesrates. Der Bundesrat beantragt Ihnen erstens, die Kantone bei der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu unterstützen. Zweitens soll die Milderung aber eine Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent voraussetzen. Drittens soll die Milderung durch eine Reduktion der Bemessungsgrundlage erfolgen. Viertens sollen die Kantone hinsichtlich der Festlegung des Ausmasses der Entlastung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bestimmungen frei sein.

Das bedeutet: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.