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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2001-06-14

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-14

Wortprotokoll

Der Antrag Beerli beruht vor allem darauf, dass wir wissen, dass alle Heilmittel, die wir verwenden, auch Nebenwirkungen haben. Wenn Frau Beerli Aspirin erwähnt hat, dann wollte sie damit nicht - Herr Kommissionspräsident - die Gefährlichkeit der GVO-Produkte mit jener von Aspirin vergleichen, sondern sie wollte damit nur zeigen, dass auch Aspirin sehr gefährliche Nebenwirkungen hat.

Wir alle hier haben schon einmal ein Heilmittel genommen - vielleicht nicht Aspirin, aber ein anderes, das Salicylsäure enthält -, im Bewusstsein und mit dem Hinweis des Arztes, dass das bei Magenproblemen zusätzliche Schwierigkeiten auslösen kann.

Wo stehen wir jetzt mit den GVO? Wir müssen doch unterscheiden zwischen den bekannten Gefahren und den noch nicht bekannten und heute auch nicht spezifizierten Gefahren, und dafür wollen wir ein schärferes Haftpflichtrecht. Aber bei jedem Präparat, das neu herauskommt, sind auch schon Nebenwirkungen bekannt. Die Gesundheitsbehörden entscheiden jedesmal in Abwägung der bekannten Nebenwirkungen und der neuen Heilwirkung, ob sie das neue Mittel überhaupt zulassen. Mit anderen Worten: Ein neues Schmerzmittel, das Nebenwirkungen hat, wird beispielsweise gar nicht zugelassen, während ein Mittel gegen Aids, das wirklich wirkt, auch Nebenwirkungen haben darf. Da geht man dieses Risiko ein.

Jetzt hat Herr David in einer neuen Interpretation - auch für mich war sie wie für Herrn Schiesser neu - erläutert, die [PAGE 335] besondere Gefahr entstehe nur, wenn überhaupt eine Vermehrung der GVO stattfinde. Ich muss aber darauf hinweisen: Es kann durchaus Heilmittel geben, die auf der Vermehrung beruhen. Ein sehr erfolgreiches Heilmittel war zum Beispiel die Polioimpfung. Wir haben es ja alle mitbekommen: Wenn in einer Primarklasse drei Kinder geimpft waren, dann waren am Schluss alle "angesteckt" und damit immun gegen Polio. Auf diese Weise wurde die Polio besiegt. Das heisst: Es kann gerade die spezifische Wirkung eines GVO-Heilmittels sein, dass es sich vermehrt.

Die schwächere Lösung wäre, dass wir normale Nebenwirkungen, die nicht aus Vermehrung entstehen, ausschliessen. Das ist zwar die Interpretation von Kollege David; aber wenn wir das lange genug wiederholen, dann gehört das zu den Materialien und dann ist das so! Das ist mindestens ein Trost, aber ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es gerade Impfstoffe geben wird, die auf der bewussten Vermehrung basieren, und dass dann für diese auch dieses verschärfte Haftpflichtrecht gelten würde.

Aus diesem Grund werde ich mich auch dem Antrag Beerli anschliessen und hoffe, dass dann vielleicht eine bessere Formulierung gefunden wird. Es scheint mir im Gesetz eine Formulierung möglich zu sein, wonach man die bekannten Nebenwirkungen - das Risiko, das Ärzten und Konsumenten bekannt ist - unterscheidet von dem, was eben unbekannt ist.