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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-03-15

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Wir befinden uns ja jetzt hier beim StHG, also bei den Vorgaben für die Steuern der Kantone. Die Minderheit II beantragt Ihnen, dass das Ausmass der Dividendenentlastung bei den kantonalen Steuern nicht höher sein soll, als dies bei der direkten Bundessteuer vorgesehen ist. Wir machen damit den Kantonen eigentlich zwei Vorgaben: Zum einen hat die Privilegierung der Dividendenbesteuerung, wenn man sie denn schon will, durch die Reduktion der Bemessungsgrundlage zu erfolgen - diese Harmonisierungskompetenz haben wir auch aufgrund der Verfassung -; zum anderen darf das Ausmass der Reduktion nicht grösser sein, als dies beim Bund der Fall ist.

Wir wollen damit ganz klar den Steuerwettbewerb der Kantone nach unten begrenzen. Dass dies nötig ist, zeigt ein Blick auf die aktuelle Besteuerungssituation bei den Dividenden in den Kantonen. Was ich jetzt erwähne, sind die tariflichen Begünstigungen, denn ausser dem Kanton Uri kennen alle die tarifliche Begünstigung. Das zeigt in etwa, wie weit das Steuerdumping in den Kantonen geht. Wir haben Kantone wie den Kanton Schwyz, die eine Tarifreduktion von 75 Prozent vorsehen - die Dividenden werden also noch mit 25 Prozent besteuert -, oder z. B. den Kanton Zug mit 80 Prozent.

Es wurde jetzt vorgebracht, immer mehr Kantone würden diesem Beispiel folgen. Der Kanton Baselland ist ein Kanton, der die privilegierte Dividendenbesteuerung noch nicht eingeführt hat, das aber plant. Wir, die SP, werden die Dividendenentlastung auch in rechtlicher Hinsicht überprüfen und rechtliche Schritte dagegen erwägen, sofern das eine politische Mehrheit finden sollte.

Warum ist es richtig, dass wir den kantonalen Steuerwettbewerb nach unten begrenzen? Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass die Privilegierung der Dividendeneinnahmen den Grundsätzen unserer Verfassung widerspricht. Wir haben in Artikel 127 der Bundesverfassung - diese gilt auch für die Kantone - den Hinweis, dass die Besteuerung nach den Grundsätzen der Allgemeinheit, der Gleichmässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Je mehr nun die Kantone die Dividenden entlasten, desto mehr wird natürlich der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Es ist klar, dass bei den Dimensionen, die heute zur Diskussion stehen - 60 Prozent Privilegierung der Dividendenerträge -, dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr nachgelebt wird. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Sie mit dieser einseitigen Bevorzugung der Kapitaleinkommen gegenüber den Lohneinkommen den Grundsatz verletzen, wonach jeder Vermögenszuwachs zu besteuern ist.

Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen, dass dieser Steuerwettbewerb der Kantone nach unten zwei zusätzliche negative Effekte hat. Zum Ersten: Der Anreiz, Dividenden auszuschütten und nicht Lohn zu zahlen, wird damit zunehmen, und damit werden auch die Ausfälle für die AHV immer grösser. Zum Zweiten: Das Dogma der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfordert mindestens - so hat es der Bundesrat berechnet - eine Besteuerung der Dividendenerträge mit 80 Prozent und sicher nicht mit Sätzen von 50, 40, 30 oder 20 Prozent. Den Härtetest, inwieweit überhaupt die wirtschaftliche Doppelbelastung ein Kriterium ist, werden wir ja dann beim Antrag der Minderheit III (Fässler) haben; da können Sie nämlich den Nachweis erbringen, ob es Ihnen tatsächlich um den Ausgleich der wirtschaftlichen Doppelbelastung geht oder eben nicht.

Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit zu, und sorgen Sie dafür, dass in diesem Land wieder so etwas wie Steuergerechtigkeit herrscht und nicht eine einseitige Bevorzugung zum einen der Kapitalgesellschaften und zum anderen der Kapitalerträge gegenüber den Lohneinkommen.