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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-19

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-19

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist einiges weniger komplex als diejenigen, über die wir beraten haben. Sie ist auch völlig unabhängig vom Thema von vorher.

Die Kommission hat der Gesetzesänderung mit 10 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Bilanz über die Einführung und Ausdehnung der Pilotprojekte zur elektronischen Abstimmung in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich fallen insgesamt positiv aus. Jeder Kanton hat, wie könnte es in unserem Land anders sein, ein unterschiedliches Verfahren gewählt. Damit konnten drei Verfahren evaluiert werden, was wiederum positiv ist. Festzustellen ist, dass die Verfahren in den Kantonen zu keinen Pannen geführt haben und dass die Risiken alle in Griff behalten werden konnten. Das pragmatische Vorgehen und der schrittweise Ausbau sind zwar sinnvoll. Sie stossen aber bei denjenigen Kantonen, die auf ein rascheres Tempo drängen, wie auch der Kanton Zürich beispielsweise, auf Widerstand. Insbesondere die Vorgabe, dass nicht mehr als 10 Prozent der Stimmberechtigten in den Vote électronique einbezogen werden dürfen, wird kritisiert.

Noch zu den Kosten: Bei einer flächendeckenden Einführung des Vote électronique in der Schweiz ist für eine Zehnjahresperiode bei einem für alle Kantone einheitlichen System insgesamt mit Kosten von 65,76 Millionen Franken zu rechnen, mit 92,16 Millionen Franken bei sechs Systemen und mit bis zu 400 Millionen Franken bei kantonalen Einzellösungen. Wir hoffen selbstverständlich, dass sich die Kantone zu einer einheitlichen Lösung durchringen können, die sich am besten bewährt.

Diesen Aufwendungen stehen für alle Systeme mutmassliche Einsparungen bei der brieflichen Stimmabgabe von rund 27,86 Millionen Franken gegenüber. Damit liegen die Nettokosten der gesamtschweizerischen Einführung des Vote électronique bei mindestens 37,9 Millionen und bei höchstens knapp 400 Millionen Franken. Die Kosten würden zum allergrössten Teil bei den Gemeinden und bei den Kantonen anfallen. Beim Bund entstünden bei einer Einführung des Vote électronique über die bereits geleisteten Initialkosten hinaus nur noch jährliche Koordinationskosten von ungefähr 350 000 Franken.

Ich möchte hier, Herr Präsident, nur kurz den Hauptpunkt der Vorlage 3 erwähnen. Bei der Detailberatung muss ich dann nicht mehr sprechen, weil die Fragen alle klar sind. Wir können uns damit etwas Zeit sparen. Die Vorlage 3 beinhaltet, in Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte den Vote électronique von der Pilotphase in eine weitere Phase überzuführen.

Gemäss Artikel 56 über die politischen Rechte der Auslandschweizer sollen die Stimmregister kantonal zentralisiert werden. Den Auslandschweizern ist es ein besonderes Anliegen, möglichst rasch elektronisch abstimmen zu können. Für sie ist es so einfacher, und es ergeben sich auch keine postalischen Pannen.

In der Detailberatung haben wir uns in allen Punkten dem Nationalrat angeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen genehmigt. Vom Bericht über die Pilotprojekte hat die Kommission einstimmig Kenntnis genommen.

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