Altherr Hans · Ständerat · 2006-06-20
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
Ich möchte mich als Vizepräsident der SiK - der Kommissionspräsident ist abwesend - ganz kurz äussern und versuchen, zu zwei, drei Fragen Stellung zu nehmen.
Sie haben in Ihrer sehr interessanten Diskussion zu Recht die Frage der Wehrgerechtigkeit in den Mittelpunkt gestellt, die Ausführungen von Herrn Pfisterer kann ich diesbezüglich voll unterschreiben. Ich muss ihn aber doch darauf hinweisen, dass diese Wehrgerechtigkeit irgendwo auch eine theoretische Dimension hat. Da ist es ähnlich wie mit der Chancengleichheit: Sie ist ein Ziel, und man kann nicht genau sagen, mit welchen Mitteln sie verwirklicht werden soll. Wir haben in der Verfassung ein System: Wir haben erstens die Wehrpflicht, wir haben dann den zivilen Ersatzdienst, und wir haben die Wehrpflichtabgabe. Das ist in der Verfassung so angelegt. Wie diese drei Möglichkeiten priorisiert sind und wie sie dann auch ausgeglichen, austariert, werden, ist Sache des Gesetzgebers. Herr Studer hat jetzt mit seinem Vorstoss begonnen, an einem Ort zu schrauben, und wir, Frau Fetz, wollen das in eine breite Diskussion, auf eine breitere Basis stellen. Die Wehrgerechtigkeit verändert sich auch nach den Bedürfnissen der Armee, darauf wurde bis jetzt nicht hingewiesen. Wenn sie weniger rekrutiert, dann ändern sich diese Verhältnisse, dann wird der "blaue Weg" vielleicht leichter erreichbar, der Zivildienst vielleicht auch usw.; also, die Diskussion oder das Thema hat sehr viele Aspekte.
Jetzt konkret zur Frage von Frau Fetz: Was will die Kommission jetzt ganz genau? Das weiss die Kommission noch nicht. Sie will mit der Motion Studer den Tatbeweis einführen - bzw. er ist ja eigentlich schon eingeführt, einfach kombiniert mit der Gewissensprüfung. Diese Gewissensprüfung wollen wir abschaffen. Wir haben uns nicht ganz genau so geäussert, wie Herr Gentil das gesagt hat. Wir haben das ein bisschen offen gelassen - ja, wie ist es jetzt mit "light" usw.? -, weil es hier eben viele verschiedene Zwischenformen gibt.
Also: Vorausgesetzt ist ja erstens einmal ein Gesuch, ohne Gesuch wird es nicht gehen. Jetzt können Sie sagen: Ja, das Gesuch muss begründet werden, man muss vielleicht irgendwelche Gründe angeben, wenn man den Ersatzdienst wählen will. Und dann könnten Sie noch eine Prüfung "light" einführen, indem Sie ein schriftliches Verfahren wählen. Wie viele dieser Schritte letztlich dann notwendig sind, diese Frage haben wir in der Kommission nicht behandelt und nicht definitiv beantwortet. Klar war uns nur, dass wir die Gewissensprüfung in der jetzigen Form abschaffen wollen; das war uns klar.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag der einstimmigen Kommission zuzustimmen.