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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-06-20

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-20

Wortprotokoll

Doch noch zwei, drei Bemerkungen zu diesem Vorstoss. Ich glaube, vorerst gilt es, Erst- und Zweitwohnungen auseinander zu halten. Es ist für mich klar, dass für Zweitwohnungen - Ferienwohnungen und dergleichen - eine Besteuerungslösung gefunden werden muss. Hier geht es jetzt primär um die Frage: Wie sollen Erstwohnungen besteuert werden? Wenn ich die Diskussionen verfolge, die wir gegenwärtig bezüglich der Sicherung der Altersvorsorge führen - sei das bei der AHV, sei das bei den Pensionskassen; die ganze demografische Entwicklung -, dann bin ich schon der Meinung, dass die Bildung von Wohneigentum eine sehr gute Vorsorgemöglichkeit ist, eine Vorsorgemöglichkeit, bei der eben die Eigenverantwortung zum Tragen kommt: Sie kaufen eine Wohnung, amortisieren sie im Laufe Ihres Lebens und wohnen im Alter dann praktisch gratis in dieser Wohnung. Sie nehmen damit erheblich Druck von der AHV und den Pensionskassen weg.

Ich meine, wir sollten eine solche Strategie "fahren", wir sollten Anreizsysteme schaffen, die eben die Bildung von Wohneigentum fördern und nicht das, was wir heute haben: dass wir über die Besteuerung die Verschuldung fördern und dann eben im Alter eigentlich noch grössere Lasten haben. Aus dieser Sicht bin ich ganz fest der Meinung, dass man den Vorstoss annehmen sollte, dass man die damit zusammenhängenden Fragen prüfen und dann auch eine entsprechende Vorlage unterbreiten sollte. Es ist für mich dabei klar: Man sollte auch die Frage der Zinsabzüge und die Frage des Unterhaltes mit in die Überprüfung einbeziehen. Für mich ist auch klar: Es kann natürlich nicht sein, dass man hier eine Fünfer-und-Weggli-Politik betreibt, aber man muss die Frage einer massvollen Berücksichtigung des Unterhaltes und des Zinses bei dieser Vorlage sicher mitberücksichtigen. Ich glaube, der Motionär hat es auch deutlich gemacht, dass das kein absoluter Punkt ist, wie er es hier formuliert hat.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.