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Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13

Wortprotokoll

Es geht um die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Auf Bundesebene wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform I 1997 für die Gewinnbesteuerung der Übergang vom Dreistufentarif zum Proportionalsatz vollzogen und gleichzeitig die bisherige Kapitalsteuer von 0,8 Prozent auf dem Eigenkapital abgeschafft. Diese hatte der Korrektur der Steuerbelastung von Unternehmen mit hohem Eigenkapital, aber geringer Eigenkapitalrendite, die durch die renditeabhängige Gewinnsteuer schwächer belastet waren, gedient. Die Funktion dieser Steuer wurde mit der Einführung des proportionalen Gewinnsteuersatzes hinfällig.

In den Kantonen ist ebenfalls eine Entwicklung weg von progressiven hin zu proportionalen Gewinnsteuersätzen sichtbar. Mit dem Übergang auf einen proportionalen Gewinnsteuersatz entfällt der eigentliche Grund für die Erhebung einer Kapitalsteuer. Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht jedoch deren Erhebung vor; in der Tarifgestaltung hingegen sind die Kantone frei. Die integrale Abschaffung der Kapitalgewinnsteuer würde für die Kantone erhebliche Steuerausfälle bringen, aber weil wir es ihnen offen lassen - wir haben das heute Morgen ja schon einmal diskutiert -, können sie bei null bleiben, darauf verzichten. Wenn dies alle machen würden, würde das bis zu 1 Milliarde Franken ausmachen. Das Volumen für Kantone und Gemeinden ist, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, im Moment etwa 1,4 Milliarden Franken.

Für die weiteren Artikel in diesem Abschnitt verweise ich auf die Botschaft, sie sind unbestritten.

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