preparatory:AB 137623
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-13
Wortprotokoll
Ich glaube, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen, dann ist keine Differenz zum Bundesrat da. Dann gilt einfach Ihr Beschluss, nicht wahr?
Nun zu diesem Thema - ich möchte mich kurz fassen: Ich habe in der Tat in Zusammenhang mit diesem Bereich der Unternehmenssteuerreform, genannt "Ärgernisse", immer die Auffassung vertreten, wir sollten, wo kein Geld fliesst, auch keine Steuern erheben. Das ist richtig und sollte eigentlich wegleitend sein. Jetzt, im Falle dieser Übertragungen muss ich sagen, sind im Grunde genommen beide Wege möglich, der Weg des Bundesrates und auch der Weg, der aus der Kommission stammt und dort von Frau Slongo, wenn ich mich richtig erinnere, vorgeschlagen wurde. Sie wollen nicht einen Besteuerungs-, sondern einen Zahlungsaufschub. An sich habe ich dafür Verständnis. Es muss einfach beigefügt werden, dass diese Lösung, wonach die geschuldete Steuer erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräusserung der Liegenschaft zu bezahlen ist, zu einer gewissen Latenz führt. Und das ist mit administrativem Aufwand verbunden, auch das Erheben dieser 2 Prozent Verzugszins. Das ist aus der Sicht der Steuerbehörde wahrscheinlich etwas Negatives, aber es hat mit der Lösung nichts zu tun. Ich glaube, diese Komplikation müssten wir in Kauf nehmen, um den Grundsatz - keine Steuern, wo kein Geld fliesst - zu verwirklichen. In diesem Sinne sind beide Varianten möglich.
Ich gebe Ihnen jetzt zum ersten Mal in dieser Debatte keine Empfehlung ab, weder für den Entwurf des Bundesrates noch für den Antrag der Kommissionsmehrheit.