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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-13

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Wir kommen nun zum eigentlichen Glaubwürdigkeitstest dieser Vorlage. Als einer der Hauptauslöser für diese Vorlage wird ja immer wieder die wirtschaftliche Doppelbelastung genannt, also die Besteuerung auf Stufe der Gesellschaft und der Dividenden. Bevor Sie jemandem beim zweiten Besteuerungsschritt eine Entlastung geben, weil er doppelt belastet wurde, darf man ja wohl noch nachfragen, ob denn beim ersten Schritt überhaupt besteuert wurde. Das scheint mir ein ziemlich normaler Vorgang zu sein. Die vielen Familien-KMU, die Unternehmeraktionäre, für die wir diese Vorlage ja machen, können gegen einen solchen Vorbelastungstest wirklich nichts einzuwenden haben. Sie versteuern ihre Gewinne, und sie können das auch problemlos nachweisen.

Interessanterweise ist jetzt aber im Zusammenhang mit diesem Vorbelastungstest plötzlich die Rede von internationalen Konzernen, die aufgrund ihrer Strukturen etwa Mühe hätten, nachzuweisen, dass sie beim ersten Besteuerungsschritt ebenfalls bereits eine Besteuerung vorgenommen haben. Ich habe gemeint, wir würden diese Vorlage in erster Linie für Schweizer Familienunternehmen, für Schweizer KMU machen. Offenbar gibt es hier aber auch diese internationalen Konzernstrukturen, bei denen man dann nicht mehr nachprüfen kann, ob eine Besteuerung vorliegt oder nicht. Jene Unternehmen, die ihre Geschäfte auf Offshore-Plätze verlagern, um ihr Geld am Fiskus vorbeizuschmuggeln - das ist heute ja auch legal möglich -, sollen sicher nicht auch noch mit einer Teilbesteuerung belohnt werden. Um sie geht es mir hier, und ihre Zahl ist höher, als man generell annimmt.

Der Kommissionssprecher hat jetzt gesagt, man müsste dann bei diesen Unternehmen den Beteiligungsabzug verhindern. Ich muss einfach darauf hinweisen, dass in dieser Vorlage in dieser Hinsicht nichts geregelt wird. Man sagt das jetzt einfach so, aber man hat weder etwas in diese Richtung unternommen, noch will die Kommissionsmehrheit diesen Vorbelastungstest annehmen. Das System, wie dieser Vorbelastungstest durchzuführen ist, ist sehr einfach: Es wird abgeklärt, ob die Gewinnsteuer mit einem Satz von 8,5 Prozent bezahlt wurde. Das ist der Gewinnsteuersatz des Bundes, da habe ich nicht einmal die Kantone einbezogen, das wird also ausschliesslich auf Ebene Bund abgeklärt.

Interessanterweise wurde gegen meinen Antrag auch eingewendet, dass dieser nun auch den Beteiligungsabzug infrage stelle. Das steht aber in keiner Art und Weise in meinem Antrag, im Gegenteil: Ich habe explizit gesagt, dass der Beteiligungsabzug auch weiterhin ohne Vorbelastungstest gemacht werden könne und dass die Tatsache, dass ein Beteiligungsabzug vorliegt, für einen Vorbelastungstest nicht schädlich wäre. Man sollte mir diese Dinge also nicht unterstellen. Im Unterschied zum Vorschlag, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, fällt bei meinem Antrag der Beteiligungsabzug nicht unter den Vorbelastungstest. Ich weiss nicht, wie man der Bevölkerung erklären kann, warum man von einer Doppelbelastung spricht und warum man diese Teilbesteuerung einführen will, und dann aber nicht einmal hinschauen will, ob eine solche überhaupt vorliegt. Wenn jemand von einer Steuerentlastung profitieren will, dann darf man auch erwarten, dass er die dazu notwendigen Informationen beschafft und vorlegt.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und hier zur Glaubwürdigkeit dieser Vorlage beizutragen.

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