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Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13

Wortprotokoll

Beim Privatvermögen beantragt Ihnen die Kommission den bereits vorgängig begründeten Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent nach dem Bruttoprinzip. Das Bruttoprinzip ist hier nach Ansicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung die einfachere und bessere Lösung: Man hat den vollen Zinsabzug und muss keine administrativen Aufwendungen erbringen, weil das ganze Prozedere mit der Steuerverwaltung entfällt. Mit dieser Lösung glauben wir weder Privatvermögen noch Geschäftsvermögen einseitig zu bevorzugen. Auch beim Privatvermögen gilt eine qualifizierte Beteiligungsquote von 10 Prozent.

Was den Antrag der Minderheit I (Sommaruga Simonetta) anbelangt: Er ist identisch mit Artikel 18a und meines Erachtens hinfällig. Dazu muss ich nichts mehr sagen.

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