Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-14
Wortprotokoll
Bei dieser Übergangsbestimmung ist die Situation in der Kommission offen geblieben, weil die Formulierung nicht klar war und nicht befriedigend ist. Wir waren der Meinung, dass dieser Antrag noch dahin zu präzisieren wäre, dass nur die Fälle der indirekten Teilliquidation erfasst werden, die noch nicht rechtskräftig sind. Dagegen hat es aber auch Opposition innerhalb der Kommission gegeben. Am Schluss liess sich in der Differenzbereinigung unter dem Zeitdruck keine allseits befriedigende Lösung finden, die es uns erlaubt hätte, diese Differenz im Sinne des Nationalrates zu bereinigen.
Wir haben aber unseren jetzigen Antrag, Festhalten, mit dem klaren Auftrag verbunden, hier eine befriedigende Lösung zu finden, und ich kann Ihnen sagen, dass inzwischen auch nach diesen Lösungen gesucht wird. Die richtige Fassung muss jetzt im Nationalrat einfliessen. Wenn die Unebenheiten herausgenommen werden und das materiell stimmt, könnte sich dann der Ständerat allenfalls auch mehrheitlich dieser Rückwirkungsklausel anschliessen.
Aber dort ist noch Präzisierungsbedarf, und weil das nicht klar war, lehnen wir den Beschluss des Nationalrates ab.