Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2006-06-19
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-19
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, mit der Minderheit auf die Rückwirkungsklausel in den Übergangsbestimmungen zu verzichten, und das aus rechtsstaatlichen und fiskalpolitischen Gründen.
Im Normalfall tritt ein Gesetz in Kraft und gelangt dann für die künftigen Sachverhalte zur Anwendung. Die Rückwirkung eines Gesetzes ist eine absolute Ausnahmesituation und sollte nur für wirkliche Notfälle gelten; ich erinnere an Fälle im Abgaberecht, bei denen man - z. B. bei der Erhebung einer Gebühr - feststellt, dass eine Rechtsgrundlage fehlt.
Die Kommissionsmehrheit will nun mit dieser Teilrevision der Unternehmensbesteuerung ohne jede Not eine Rückwirkungsklausel in den Übergangsbestimmungen verankern, und zwar soll die Rückwirkung faktisch ab 2001 gelten. In einer ersten Fassung hatte die Mehrheit der WAK - Sie erinnern sich an die Lesung vor etwa zwei Wochen - die Rückwirkung noch auf nicht rechtskräftig veranlagte Teilliquidationen beschränkt. Das ist - wir hatten bereits in der Kommission darauf hingewiesen - aus Gründen der Rechtsgleichheit unhaltbar, und darauf ist zu verzichten.
Nun hat aber die Mehrheit nicht etwa auf diese Lösung verzichtet, sondern sie hat sie - aus meiner Sicht - noch verschlimmbessert, und zwar aus rechtspolitischen Überlegungen verschlimmbessert. Nun soll die Rückwirkung faktisch für alle Veranlagungen gelten, für die rechtskräftig entschiedenen wie auch für die noch nicht rechtskräftigen, und zwar ab dem Jahr 2001. Damit nähern wir uns meines Erachtens berlusconischen Zuständen: Immer dann, wenn einem ein Gerichtsentscheid nicht passt, wie das jetzt bei der bürgerlichen Mehrheit der Fall war, ändern wir rückwirkend das Gesetz und hebeln damit rechtskräftige Entscheide aus. Meines Erachtens ritzt das auch an der Gewaltentrennung: Es wird damit zur absoluten Willkür, wann eine Rückwirkung zum Tragen kommen soll oder wann eben nicht; je nach Stärke der Lobby im Parlament wird eine Rückwirkung beschlossen oder eben nicht. Das untergräbt auch ganz klar das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ich möchte hier, und das geht an die Adresse der CVP, auf ein Votum von Eugen David im Ständerat verweisen. Eugen David hat im Ständerat Folgendes gesagt: "Nach meiner Meinung kommt es auch nicht infrage - ich möchte das hier auch nochmals unterstreichen -, dass wir einen Grund für Revisionen schaffen, dass wir also hingehen und per Gesetz bestimmen, dass alte Urteile und Entscheide, die rechtskräftig ergangen sind, revidiert werden können. Das finde ich rechtsstaatlich nicht vertretbar." Und Recht hat er. Eugen David hat auch darauf hingewiesen, dass allfällige Rückwirkungen "zeitlich mässig" sein sollen. Die Rückwirkung, die Ihnen nun die Mehrheit vorschlägt, beträgt fünf Jahre. Der Bundesgerichtsentscheid stammt aus dem Jahr 2004. Von einer mässigen Rückwirkung kann also keine Rede sein.
Zu guter Letzt: Wie wenig seriös die Frage geprüft worden ist und mit welcher Nonchalance die Rückwirkung beschlossen worden ist, zeigt sich auch daran, dass heute nicht feststeht, was das für Steuerausfälle zur Folge hat, und es steht auch nicht fest, wie gross der Aufwand für die Neuveranlagung der bereits rechtskräftigen Veranlagungen sein wird. So können und dürfen wir nicht legiferieren.
Ich bitte Sie deshalb: Verzichten Sie auf diese Übergangsbestimmung, und folgen Sie der Minderheit.